Das Bundesgericht bestätigte die Urteile der Zürcher Justiz, welche die Leiterin einer Altkleider-Sortierstelle und ihren Chef wegen Veruntreuung verurteilt hatte.
K-Geld hat den Fall eines Anlagebetrügers vor einem Jahr aufgedeckt. Am 1. Februar 2003 hat der ehemalige Chefder Firma Sunvest AG seine dreieinhalbjährige Zuchthausstrafe angetreten.