Ich möchte ein Haus für meine Familie bauen. Bauland haben wir bereits gefunden, und unser Architekt hat für die Parzelle ein Vorprojekt erstellt. Können wir das Land mit unserem Guthaben aus der dritten Säule kaufen?
Wer für den Kauf von Wohneigentum Pensionskassengelder vorzeitig bezieht, spart Wohnkosten und kann mehr fürs Alter sparen. Doch jetzt stellt der Bund den Vorbezug von Guthaben in Frage.
Drei Experten des VZ Vermögenszentrums beantworteten die Fragen der K-Tipp-Leser rund ums Thema Pensionskassen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Ich habe rund 54 000 Franken auf meinem Pensionskassen-Konto. Nun habe ich meine Stelle gekündigt und will mich selbständig machen. Soll ich mir das Vorsorgegeld auszahlen lassen und ins Unternehmen investieren?
Ich habe vor fünf Jahren eine Eigentumswohnung gekauft und dafür 60’000 Franken aus der Pensionskasse eingeschossen. Nun habe ich eine weitere Wohnung gesehen, die mir sehr zusagen würde. Ich möchte dort meinen neuen Wohnsitz nehmen und die bisherige Wohnung vermieten. Kann ich für die neue Wohnung erneut Geld aus meiner Pensionskasse beziehen?
Wir wohnen seit über 35 Jahren in einem Einfamilienhaus und wollen nun die veraltete Küche komplett renovieren. Den Umbau – er kostet 35’000 Franken – möchten wir mit Geldern der 3. Säule finanzieren. Ist dies zulässig?
Wer Wohneigentum mit Geldern der 2. Säule finanziert, denkt kaum an Invalidität. Wenns doch passiert, muss man – je nach Pensionskasse – mit einer tieferen IV-Rente rechnen. Dieses Risiko lässt sich versichern.