Wer einen neuen Job antritt, ist gesetzlich verpflichtet, alle Freizügigkeitsgelder in die neue Pensionskasse einzuzahlen. Wer das unterlässt, muss aber nicht mit Strafe rechnen. K-Geld zeigt Vor- und Nachteile dieser gängigen Praxis.
Kann ich mein Säule-3a-Guthaben mit Lebensversicherung bei der Swiss Life verlustfrei zu einer anderen Versicherung zügeln? Ich habe seit 1995 auf das 3a-Konto einbezahlt.
Geschiedene Frauen erhalten von der Pensionskasse ihres Ex-Mannes Geld. Viele Kassen verbuchen diese Summe jedoch so, dass die Altersrente der Frau stark sinken kann.
Ich habe eine neue Stelle. Muss ich nun die ganze Freizügigkeit zur neuen Pensionskasse mitnehmen oder kann ich das Risiko verteilen, indem ich einen Teil auf ein Freizügigkeitskonto umlagere?