|
Unsere Mutter starb vor einem Jahr. In ihrem Testament hatte sie einen Willensvollstrecker bestimmt. Dieser zieht nun die ganze Erbteilung unnötig in die Länge und lässt uns über seine Tätigkeit im Dunkeln. Wir sind der Ansicht, dass der Willensvollstrecker sein Amt nicht korrekt ausübt. Können wir ihn absetzen, wenn alle Erben damit einverstanden sind?
|