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Wegen eines beurkundeten Wegrechts dürfen wir den Fusspfad durch das Wäldchen unseres Nachbarn benützen. Da der Weg inzwischen ziemlich ausgetreten und nicht ungefährlich ist, verlangt der Nachbar von uns, dass wir die defekten Stellen auf unsere Kosten reparieren. Ist das wirklich unsere Aufgabe?
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