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Artikel | K-Tipp 8/2000

Besenkammer oder Turnhalle?

Wohnungssuche: Unklare Flächenangaben - informieren Sie sich vor der Besichtigung.

"Sonnige 5-Zimmer-Wohnung für 1600 Franken": Dasklingt viel versprechend. Aber: Sind die Räume gross wie Turnhallen oder klein wie Besen-kammern? Viele Inserate verschweigen das. Wohnungssuchenden bleibt nur eines: Vor der Besichtigung nachfragen.

Neben Lage, Mietzins und Anzahl Zimmer ist die Fläche einer Wohnung ein wichtiges Kriterium für Mieter. Bloss: Nach Flächenangaben suchen Konsumentinnen und Konsumenten in Inseraten meist vergeblich.

Selbst wenn die Fläche angegeben ist, sind die Probleme nicht gelöst. Eine Vielzahl von Begriffen sorgt für Verwirrung: Wohnfläche, totale Wohnfläche, Bruttogeschossfläche, Nutzungsfläche, nackte Quadratmeterzahlen sowie Zahlen mit dem Zusatz "etwa" sind nur einige davon.


Viele Kürzel sind rätselhaft

Völlig unverständlich sind die Abkürzungen: BGF, NWF, WF, Nwfl und GWF.

Mit ein wenig Erfahrung findet der Laie zwar heraus, dass mit BGF die Bruttogeschossfläche gemeint ist. Bestenfalls eine verschwommene Vorstellung hat er aber davon, was die Bruttogeschossfläche genau bedeutet.

"Hinzu kommt, dass die Begriffe sehr uneinheitlich gebraucht werden", bemängelt Niklaus Scherr, Geschäftsleiter des Zürcher Mieterinnen- und Mieterverbandes.


Einheitliche Lösung gesucht

Kein Wunder also, bleiben viele Fragen offen: Sind die Innenwände bei der Fläche mitgerechnet? Verschlingen Balkon, Terrasse oder Gartensitzplatz einen Teil der Quadratmeter? Kommen Küche, Bad und Korridor hinzu? Bis zu welcher Höhe wird gerechnet, wenn sich ein Teil der Wohnung unter der Dachschräge befindet?

Der Zürcher Mieterverband fordert deshalb, dass Inserenten die Fläche in den Anzeigen konsequent angeben müssen - und zwar die gesamte Fläche hinter der Wohnungstüre unter Einschluss der Innenwände.

Derzeit befasst sich eine Arbeitsgruppe mit dem Thema. Die Experten kommen vom SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-Verein), vom Hauseigentümerverband, von der ETH und vom Bundesamt für Wohnungsbau. Sie werden voraussichtlich Ende Juni eine weitere Definition liefern. Die Arbeitsgruppe benutzt den Begriff Hauptnutzfläche (HNF). Weil sie die HNF nicht genau gleich definiert wie die bestehende Definition der SIA, ist auch in Zukunft für Verwirrung gesorgt. Zumal niemand vorschreiben kann, dass eine Flächenangabe im Inserat zwingend ist. Geschweige denn, welchen der unzähligen Flächenbegriffe die Inserenten verwenden müssen.

Wer eine Wohnung besichtigt, kann die Zimmer vor Ort ausmessen. Haken: Manch ein Interessent wird sich scheuen, mit dem Messband in der Hand über fremde Betten zu kriechen.


Kasten: Tipps
Das müssen Sie abklären

Beugen Sie Enttäuschungen vor - und stellen Sie vor einer Wohnungsbesichtigung Fragen.

° Lage
Infrastruktur: Befinden sich in der Nähe der Wohnung Einkaufsmöglichkeiten, Kindergarten oder Schulen, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Kultur- und Sportangebote oder Autobahn?
Besonnung: Liegt das Gebäude an einem Schattenhang? Handelt es sich um eine eher dunkle Parterre-Wohnung?
Lärm: Hat es in unmittelbarer Nähe eine stark befahrene Strasse, eine Bahnlinie, ein Sportstadion oder eine Schiessanlage?

° Kosten
Mietzins: Gibt es im Mietvertrag einen erheblichen Mietzins-Vorbehalt? Das heisst, der Vermieter hat noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, den Mietzins zu erhöhen. Beispiel: "Mietzins-Reserve 15 % wegen ungenügender Rendite". Die Reserve muss als Frankenbetrag oder in Prozenten der Nettomiete im Mietvertrag ausgewiesen sein.
Steht bald eine Renovation an?
Nebenkosten: Sind die Nebenkosten realistisch berechnet?

° Wohnung
Raumeinteilung: Wie ist die Wohnung gegliedert, wie gross sind die einzelnen Zimmer und wie sehen deren Grundrisse aus?
Aussen- und Abstellräume: Gibt es einen Balkon, Estrich oder ein Kellerabteil? Welche Nebenräume können Sie zusätzlich nutzen?
Ausbaustandard: Wie sind Küche und Bad eingerichtet? Gibt es genügend Steckdosen und sind Einbauschränke vorhanden?

19. April 2000


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