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Artikel | saldo 3/2001

Stockwerkeigentum - Können Beschlüsse angefochten werden?

In unserer Eigentümergemeinschaft läuft vieles nicht so, wie es nach Gesetz und Reglement sein sollte. So wurde in der letzten Versammlung ein neuer Verwalter gewählt, obwohl davon in der Traktandenliste nichts erwähnt war. Kann man gegen solche Verstösse vorgehen, und wenn ja, wie?

In der Stockwerkeigentümer-Versammlung können im Grundsatz nur Beschlüsse gefasst werden, die sich auf traktandierte Themen beziehen. Die Mitglieder sollen anhand der Traktandenliste entscheiden können, ob sie an der Versammlung teilnehmen wollen oder nicht.

Wird trotzdem über eine Frage entschieden, die erst während der Versammlung auf den Tisch kommt, kann der gefasste Beschluss angefochten werden. Diejenigen Mitglieder, die an der Versammlung nicht teilgenommen haben, gegen den Beschluss gestimmt oder sich der Stimme enthalten haben, können den Beschluss innert 30 Tagen, nachdem sie davon Kenntnis erhielten, beim Richter anfechten.

jkm

14. Februar 2001


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Stockwerkeigentum - Können Beschlüsse angefochten werden?
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