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Gesetze und Gerichtsurteile werden in der Leasingbranche nach Belieben missachtet. Ein Grossteil der umstrittenen Vertr?ge wird ?ber dubiose Autovermittler abgeschlossen.
Es geschah am helllichten Tag und erst noch sonntags: Am 4. M?rz verschwand der ?ber 20-j?hrige Porsche des 29-j?hrigen Servicemonteurs Renato Salvatore (Name ge?ndert) vom Parkplatz an seinem Arbeitsort. Am Montagmorgen ging Salvatore zur Polizei. Dort ergaben erste Ermittlungen: Der Wagen wurde im Auftrag der Treuhandgenossenschaft des Verbandes Schweizerischer N?hmaschinenh?ndler (TGVSN) entwendet. Gegen deren Gesch?ftsf?hrer Balz Oertli hat Salvatore nun Strafanzeige wegen gewerbsm?ssigen Diebstahls eingereicht. Oertli will zu diesem Fall derzeit keine Stellung nehmen.
Autfit AG holte sich verleaste Autos einfach zur?ck
Die sonnt?gliche Eskapade des TGVSN-Gesch?ftsf?hrers hat n?mlich ein gerichtliches Vorspiel. Die in Weinfelden ans?ssige Treuhandgenossenschaft machte h?ufig Gesch?fte mit geleasten Autos. Eine ihrer Gesch?ftspartnerinnen war die Autfit AG in Lachen SZ, gegen die 1998 der Konkurs er?ffnet wurde. Gegen ihren Inhaber und Verwaltungsrat f?hrte die Bezirksanwaltschaft Z?rich eine Strafuntersuchung. Kurz vor einem Termin vor dem Untersuchungsrichter nahm er sich das Leben. Die Autfit AG hatte sich durch rechtswidrige Leasingvertr?ge einen ?blen Ruf erworben - und dadurch, dass sie verleaste Autos eigenm?chtig ihren Kunden wieder wegnahm.
Die Missachtung von Gesetzen ist branchen?blich
Die TGVSN finanzierte Kredite der Autfit AG und liess sich im Gegenzug den Anspruch auf die Leasingraten und das Eigentum der Autos abtreten. Darunter war auch der Porsche von Renato Salvatore. Dieser hatte den Kauf der 20-j?hrigen Occasion f?r 16 000 Franken mit einem Darlehen von 12 000 Franken finanziert, das er von der Autfit erhalten und mehr als zur?ckbezahlt hat.
Trotzdem verlangte die TGVSN gest?tzt auf die Abtretung der Autfit von Salvatore die Herausgabe des Liebhaberautos. Das Bezirksgericht Z?rich wies die Klage der TGVSN im Dezember aber ab. Ausdr?cklich heisst es im Urteil: "An dieser Stelle ist festzuhalten, dass Salvatore rechtm?ssiger Eigent?mer des Porsche ist, weshalb der Herausgabeanspruch der TGVSN unbegr?ndet ist." TGVSN-Gesch?ftsf?hrer Oertli hatte f?r das Gericht wenig schmeichelhafte Worte ?brig und beauftrage seinen Anwalt, das Urteil anzufechten. Die krasse Missachtung des Gerichtsentscheids durch die Entwendung des Porsches ist symptomatisch f?r den Umgang der Leasingbranche mit Gesetz und Justiz. Viele Leasingvertr?ge sind n?mlich verkappte Abzahlungsvertr?ge. Sie sind nur g?ltig, wenn die Verleaser die gesetzlichen Vorschriften des Abzahlungsvertrags einhalten. Dies ist aber meist nicht der Fall, was zur Ung?ltigkeit der Vertr?ge f?hrt.
Zudem darf bei vorzeitiger K?ndigung eines Leasingvertrages kein Zuschlag verlangt werden. Auch daran halten sich die meisten branchen?blichen Leasingvertr?ge nicht. ?bliche Vertragspraxis ist es n?mlich, bei einem vorzeitigen Ausstieg die monatlichen Leasingraten f?r die verk?rzte Vertragsdauer r?ckwirkend zu erh?hen.
Weitere Masche: Leasing zu Wucherzinsen
Der Leasinganbieter Werner Frauchiger aus dem aargauischen Mellingen - er tritt mit zwei Firmen (WF Finanz und Leasing AG, WF Automobile) im Markt auf - hat dem Verbot Rechnung getragen, aber sich eine neue Masche ausgedacht. Ausgerechnet die seit Jahren als schwarzes Schaf ber?chtigte WF bietet Vertr?ge an, die dem Kunden das Recht einr?umen, den Vertrag jederzeit zu k?ndigen, ohne dass die monatlichen Raten r?ckwirkend neu berechnet werden. Mit klarem Erfolg bei gerichtlichen Auseinandersetzungen: Die WF kann mehrere Urteile vorlegen, welche die Rechtm?ssigkeit ihrer Vertr?ge nach Mietrecht best?tigen.
Was die Richter aber nicht wussten: Die WF hat l?ngst einen neuen, wirkungsvolleren Dreh gefunden, Kasse zu machen und ihre Kunden am vorzeitigen Aussteigen aus den Vertr?gen zu hindern. Dies ist jedenfalls die Meinung des Aargauer Rechtsanwalts Mahendra Williams, der gegen die WF mehrere Prozesse f?hrt. Und das funktioniert so: Gegenstand der Vertr?ge ist in der Regel ein bereits weitgehend amortisiertes Occasionsfahrzeug, das aber zu einem weit ?berh?hten Fahrzeugwert eingesetzt wird. Auf dieser Basis werden dann die Leasingraten mit einem Zinssatz von 18 Prozent berechnet, was Leasingkosten ergibt, die weit ?ber der Wuchergrenze liegen.
Der eigentliche Haken f?r die Leasingnehmer liegt aber bei der Vertragsbestimmung, wonach Mehrkilometer, die ?ber die vertraglich vereinbarte Limite von in der Regel 10 000 bis 12 000 Kilometern pro Jahr gefahren werden, zus?tzlich kosten. "Oft werden in Leasingvertr?gen falsche - das heisst zu tiefe - Kilometerst?nde angegeben", weiss Rechtsanwalt Williams. Er warnt vor den Folgen: "Ein Leasingnehmer, der ein Fahrzeug einmal ?bernommen hat - dessen Tacho beispielsweise 69 000 Kilometer anzeigt, w?hrend im Vertrag nur 61 000 Kilometer angegeben sind -, muss auch bei einer vorzeitigen Fahrzeugr?ckgabe 8000 Mehrkilometer berappen. Das kostet rasch 2000 Franken oder mehr. Unter diesen Umst?nden kann der Leasingnehmer sein jederzeitiges K?ndigungsrecht glatt vergessen, und er wird den vorzeitigen Vertragsausstieg gar nicht erst versuchen."
Jahreskilometer oft schon zu Vertragsbeginn ?berschritten
Belegt ist der Fall des Leasingkunden Mario Forrer (Name ge?ndert), der im Fr?hling 1999 eine knapp 26 000 Franken teure Occasion mit rund 63 000 Kilometern leasen wollte. So stand es jedenfalls im Vertrag, den der Kunde offenbar erst nach der Fahrzeug?bergabe erhielt. Das Fahrzeug hatte aber bei der ?bergabe Ende April 1999 bereits 78 000 Kilometer auf dem Tacho. F?r Forrer bedeutete dies, dass seine erlaubte Fahrleistung f?r ein Jahr bereits zu Vertragsbeginn um mehrere Tausend Kilometer ?berschritten war.
Anwalt Williams: "Vertr?ge sind Etikettenschwindel"
F?r Jurist Williams sind die scheinbar gesetzeskonformen WF-Vertr?ge angesichts solcher in mehreren F?llen belegten Gesch?ftspraktiken "reiner Etikettenschwindel". Die Verantwortlichen der WF-Firmen weisen den Vorwurf falscher Kilometerangaben vehement zur?ck. "Die Daten und Angaben erhalten wir jeweils von der Garage, und ein solches Gesch?ft wird bei uns lediglich ‹papierm?ssig› abgewickelt", schreibt die WF in einer Stellungnahme.
Zum weitesten Umfeld des mit der WF verbundenen Firmenkonglomerats geh?rt auch die Firma PS Finanz und Leasing AG in Therwil BL. Diese Firma erlebte vor zwei Jahren eine b?se ?berraschung: Sie hatte einen Basler Anwalt, der mit der Publikation der "dubiosen Gesch?ftspraktiken" in der Presse gedroht hatte, wegen N?tigung und Erpressung angezeigt. Die Basler Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch "wegen Fehlens des Tatbestandes" wieder ein.
Inzwischen gab auch das Bezirksgericht Arlesheim dem Anwalt Recht: Es verurteilte die PS Finanz und Leasing im November 2000 zu einer R?ckerstattung von rund 20 000 Franken an den ehemaligen Leasingkunden.
Leasingvertrag - Gesetze regelm?ssig missachtet
Auto-Leasingvertr?ge werden meist auf einige Jahre hinaus abgeschlossen. Wer vorher k?ndigt, hat laut dem Kleingedruckten der Branche in der Regel eine zus?tzliche Entsch?digung (r?ckwirkend h?here Leasingraten) zu bezahlen. Solche Vertragsbestimmungen sind ung?ltig. Laut Gesetz d?rfen Mietvertr?ge ?ber Autos jederzeit mit einer Mindest-K?ndigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende einer dreimonatigen Vertragsdauer gek?ndigt werden. Und zwar ohne jeden Anspruch auf eine weitere Entsch?digung seitens des Vermieters.
Meist ist der ganze Vertrag ung?ltig. Denn unter dem Titel Leasing verbirgt sich regelm?ssig ein Abzahlungsvertrag. Solche Vertr?ge sind aber laut Gesetz nur dann g?ltig, wenn bestimmte minimale Formvorschriften eingehalten werden. Dazu geh?rt: Die Vertr?ge m?ssen schriftlich abgefasst sein, der Barkaufpreis, der Teilzahlungszuschlag und das R?cktrittsrecht innert f?nf Tagen m?ssen ausdr?cklich erw?hnt werden. Bei Verheirateten muss zudem der Ehepartner ebenfalls unterschreiben.
Das Gesetz verlangt die Ber?cksichtigung dieser Formvorschriften f?r alle Rechtsgesch?fte, bei denen die Parteien den gleichen Zweck wie mit einem Teilzahlungskauf erreichen wollen. Laut der Praxis des Bundesgerichts sind Leasingvertr?ge dann verkappte Abzahlungsvertr?ge, wenn bei der erstm?glichen K?ndigung schon rund 20 Prozent des Autokaufpreises bezahlt sein m?ssten. Solche Vertr?ge sind praktisch durchwegs ung?ltig, weil die Branche die Formvorschriften des Abzahlungsvertrags kaum je einh?lt.
14. März 2001
Kommentare (8) |
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Man sollte alle Opfer von WF einladen. Das würde ein 1'000-er
Festzelt locker füllen. Das könnte man dann vor dem Eingang
in Mellingen bei seinem Büro aufstellen und voll eine Party
machen. Wer ist mit von der Parti?
ich habe mehr als schlechte erfahrungen mit der wf-automobile
gemacht. man sollte diesem hr.frauchinger endlich einmal die grenzen
aufzeigen.
