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Eine Kundin der Genfer Versicherungen hatte bei Krankheit Anspruch auf 716 Taggelder. Doch die Gesellschaft k?ndigte den Vertrag – und strich die Leistungen.
Anita Gross (57) aus Biel f?hlte sich gut versichert. Als selbstst?ndige Coiffeuse war sie durch eine Taggeldversicherung weitgehend gegen Lohnausfall infolge Unfall oder Krankheit gesch?tzt. Laut Police der Genfer Versicherungen hatte sie im Ernstfall Anspruch auf maximal 716 Taggelder. Versichert waren 80 Prozent des Einkommens von knapp 60 000 Franken.
Anita Gross t?uschte sich: Die Deckung von bis zu 716 Taggeldern stand zwar im Versicherungsvertrag. Doch nachdem sie im letzten Jahr wegen einer chronischen Krankheit zu 50 Prozent arbeitsunf?hig geworden war, k?ndigte ihr die Genfer die Police per Ende Dezember. Und teilte ihr mit: «Mit der Aufhebung des Vertrags per 31. Dezember werden s?mtliche Taggeldleistungen eingestellt.» Die Versicherung verwies dabei auf eine Bestimmung im Kleingedruckten. Diese lautet: «F?r jeden Versicherten erlischt der Versicherungsschutz mit Vertragsablauf.»
Genfer: «Die Schadenquote war zu hoch»
Unglaublich: Versichert waren laut Police also maximal 716 Taggelder. Doch durch die K?ndigung des Vertrags unterlief die Genfer diese Deckung und zahlte ihrer Kundin bis Ende Jahr nur rund 340 halbe Taggelder.
Die Genfer sieht in ihrem Vorgehen nichts Anr?chiges: Die Schadenquote von Anita Gross sei zu hoch gewesen. Im Privatversicherungsbereich bestehe Vertragsfreiheit. Die Vertragsbedingungen seien vor Abschluss bekannt. Es sei jedem freigestellt, eine solche Versicherung abzuschliessen oder nicht.
Ombudsfrau beanstandet dieses Verhalten nicht
Die kranke Coiffeuse konnte nicht glauben, dass sich eine Versicherung so einfach um Leistungen dr?cken kann. Sie wandte sich an die Ombudsfrau der Privatversicherungen, Lili Nabholz. Diese holte eine Stellungnahme der Versicherung ein und teilte Anita Gross mit: «Die Gesellschaft h?lt an ihrer Stellungnahme fest. Als Ombudsfrau stehen mir keine Entscheidbefugnisse zu. Ich kann deshalb eine Gesellschaft, die sich auf einen Standpunkt festgelegt hat und diesen als richtig erachtet, nicht zu einem andern Verhalten zwingen.»
Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Diverse spezialisierte Anw?lte erachten das Vorgehen der Genfer als vertragswidrig. Und das Bundesgericht hat am 8. Januar einen Entscheid gef?llt, welcher der Coiffeuse Hoffnung gibt. Der Fall: Die Visana hatte einem im Fr?hjahr 1996 erkrankten und auf Ende 1996 aus dem Vertrag ausgeschiedenen Arbeitnehmer die Weiterzahlung der Taggelder verweigert. Das Bundesgericht aber sch?tzte die Klage des Versicherten und hielt fest: Das Ausscheiden aus dem Kreis der Versicherten verm?ge den Taggeldanspruch nicht zu begrenzen.
F?r die Genfer Versicherungen ist dieser richterliche Entscheid kein Grund zum Umdenken: Der Sachverhalt, ?ber den das Bundesgericht entschieden habe, unterscheide sich vollst?ndig vom Fall der Frau Gross.
Ren? Schuhmacher
PS: Der Vertrag mit Anita Gross war f?r die Genfer wohl kein Gesch?ft. Aber was w?rden die Versicherungen machen, wenn alle Versicherten ihre Vertr?ge k?ndigen w?rden, weil sie mehr Pr?miengeld bezahlen, als sie Leistungen erhalten?
11. April 2001
