SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | K-Tipp 9/2001

An der falschen Adresse: Bub sollte 4000 Franken zahlen

Inkassofirmen belästigten immer wieder Unbeteiligte mit Geldforderungen

Kinder erhalten Mahnbriefe, sensible Daten geraten in fremde Hände: Die Branche der Inkassofirmen gibt Anlass zu Klagen. Für Betroffene gibt es immerhin eine Beschwerdestelle.

Ernst Meierhofer emeierhofer@ktipp.ch

Es sei ihm ein «bedauerlicher Fehler» passiert, sagt der «Finanzberater» Hanspeter Hartmann aus Klosters GR. Er wollte bei einem gewissen Roger Haldi 4000 Franken eintreiben. Sein Brief landete in Hohenrain LU - bei einem achtjährigen Kind mit diesem Namen.

Hans Rudolf Thoma vom Verband Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute will hier nichts beschönigen: «So etwas dürfte nicht passieren».

Mühe mit dem Adressaten hatte auch die Creditreform Egeli Nordwestschweiz. Am 10. Januar 2001 schickte sie dem 78-jährigen Maurice Droz aus Horgen ZH ein Schreiben; darin teilte die Inkassofirma mit Sitz in Basel dem verdutzten Empfänger in französischer Sprache mit, er solle 10 973 Franken zahlen. Genauer: Die Bank Aufina habe der Creditreform einen Verlustschein überlassen und jetzt wolle man Geld sehen. Wenn Droz nicht innert elf Tagen eine Teilzahlung mache, werde man rechtliche Schritte einleiten. Am Schluss bedankte sich die Creditreform für die «exécution rapide».

Das Dumme ist nur, dass Maurice Droz keiner Bank Geld schuldet. Die Creditreform hat sich schlicht in der Adresse geirrt.

Das kam so: Den Brief an den damaligen (richtigen) Schuldner Maurice Droz aus La Chaux-de-Fonds schickte die Post als unzustellbar zurück. In der Datenbank der Creditreform fand sich aber ein Maurice Droz aus Horgen mit dem gleichen Bürgerrecht wie der Schuldner. Ein Creditreform-Mitarbeiter erkundigte sich bei der dortigen Einwohnerkontrolle und erhielt die Bestätigung, dass ein Maurice Droz mit Jahrgang 1923 in Horgen wohnt.

Der Mitarbeiter übersah aber, dass der richtige Schuldner einen anderen Jahrgang hat - und schickte die Mahnung los.

Der falsche Droz reagierte schon am 16. Januar mit eingeschriebenem Brief, am 23. Februar schrieb er noch einmal, es müsse eine Verwechslung vorliegen. Doch die flinken Geldeintreiber hielten es nicht für nötig, darauf eine Antwort zu geben. «Ich habe mich sehr geärgert», empört sich Droz.

Droz erhielt erst mehr als zwei Monate später eine Antwort - nachdem sich der K-Tipp eingeschaltet hatte.

Marcel Schmidlin, Direktor der Creditreform, sagt dazu, «trotz aller Bemühungen» könnten solche Verwechslungen vorkommen. Und auf Beanstandungen von «falschen» Empfängern werde normalerweise unverzüglich reagiert. Man habe einen personellen Engpass gehabt.

Schlampiges Vorgehen auch bei der Intrum Justitia, der bekanntesten Geldeintreiberfirma der Schweiz. Mia Mendez aus Feldmeilen ZH beauftragte die Inkassofirma, beim Ex-Freund ihrer verstorbenen Mutter ein offenes Darlehen einzutreiben.

«Wir schützen Kredite», heisst es in den Unterlagen der Intrum Justitia. Ob das auch für persönliche Daten gilt, ist im konkreten Fall zweifelhaft. Denn Mendez bekam mehrmals Unterlagen, die gar nicht ihren Fall betrafen. Auf diesen Papieren fanden sich Namen und teilweise auch Adressen von anderen, ihr fremden Schuldnern.


Intrum Justitia bedauert: «Neue Software ist schuld»

«Die betroffenen Personen hätten sicherlich keine Freude, wenn sie wüssten, dass ihre Daten in falsche Hände gerieten», ist Mendez überzeugt. Und sie bilanziert enttäuscht: «Dieser Firma würde ich nie mehr einen Inkassoauftrag geben.» Grund: Es brauchte etliche Versuche, bis die Kundin endlich die schriftliche Bestätigung hatte, dass beim Schuldner nichts mehr zu holen war.

Die Intrum Justitia bedauert den Vorfall; er sei «kein Ruhmesblatt» für die Firma. Dass Namen von Schuldnern in falsche Hände gerieten, sei der Einführung einer neuen Software zuzuschreiben. Mia Mendez erhält die einbezahlten Jahresgebühren zurück.


Nicht jedem «Treuhänder» ist zu trauen

Diese aktuellen Fälle zeigen einmal mehr, dass in der Inkassobranche oft der Wurm drin ist. Die Konsumentenmagazine K-Tipp, Kassensturz, Beobachter und Saldo sahen sich in der Vergangenheit immer wieder veranlasst, kritisch über die Schuldeneintreiber zu berichten. «Wildwest-Manieren beim Einkassieren», «Rambo-Methoden», «schlampiges Vorgehen» lauteten jeweils die wenig schmeichelhaften Titel.

Besonders bedenklich: Das Inkassogeschäft ist ein Tummelfeld für allerlei zwielichtige Gestalten, die sich nicht selten «Treuhänder» nennen, um sich einen seriösen Anschein zu geben. Diese Berufsbezeichnung ist aber nicht geschützt, jedermann kann sich Treuhänder nennen.

n



Keine Schulden und trotzdem gemahnt: Schreiben Sie an die Beschwerdestelle

Wer von einem Inkassobüro falsch adressierte und damit ungerechtfertigte Mahnungen oder Forderungen erhält, sollte Folgendes beachten:

- Lassen Sie sich von den Tricks der Geldeintreiber nicht beeindrucken. Die Intrum Justitia zum Beispiel lässt Mahnbriefe von ihren Mitarbeitern unter der respektheischenden Berufsbezeichnung «Rechtsberater» unterzeichnen. Dieser Titel ist nicht geschützt und bedeutet nichts.

- Achten Sie darauf, ob die Inkassofirma Mitglied ist beim Verband Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute (VSI). Die angeschlossenen 48 Mitglieder haben sich auf einen selbst auferlegten Verhaltenskodex geeinigt. Darin haben sie sich zum Beispiel verpflichtet, Schuldner nicht einzuschüchtern.

- Schreiben Sie sofort einen Brief an die betreffende Inkassofirma. Wenn das nichts nützt und auch Telefonate nichts bringen, melden Sie den Fall bei der Beschwerdestelle des VSI. Dies alles gilt natürlich nur dann, wenn die Forderung tatsächlich nichtig ist, Sie also nichts schulden. Falls Sie etwas schulden, müssen Sie nur den Rechnungsbetrag zahlen sowie allfällige Mahngebühren, aber keine weiteren Spesen.

- Sie haben das Recht, bei allen Inkassounternehmen und den dahinter stehenden Wirtschaftsauskunfteien Einsicht in die über Sie gespeicherten Daten zu verlangen. Schicken Sie dazu eine Kopie von Pass oder Identitätskarte ein. Wenn Sie Fehler feststellen, können Sie eine Berichtigung verlangen.

Adresse der VSI-Beschwerdestelle:

Heiner Geering, Pumpwerkstrasse 40, 8105 Regensdorf. Internet: Unter www.vsi1941.ch finden Sie die Homepage des VSI mit der Mitgliederliste und den Standesregeln.



Interview - Fehler bei Inkassobüros: «So etwas darf nicht passieren»

Hans Rudolf Thoma, Pressesprecher und Ehrenpräsident des Verbandes Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute (VSI), verteidigt die Mitglieder seines Verbandes.

K-Tipp: Falsche Forderungen an Kinder, mangelhafte Überprüfung der Adressaten, Verletzung des Datenschutzes: Was ist los mit der Inkassobranche?

Hans Rudolf Thoma: Die 48 Mitglieder unseres Verbandes arbeiten nach wie vor kompetent, seriös und erfolgreich. Pro Jahr bearbeiten sie rund 460 000 überfällige Forderungen, dazu noch 660 000 Mandate aus Verlustscheinen. Da lassen sich Fehler nicht vermeiden.


Forderungen an Kinder zu schicken - das ist ein schlimmer Fehler.

Ich will nichts beschönigen. So etwas darf nicht passieren. Ich muss aber betonen: Das Inkassobüro, das sich diesen Schnitzer leistete, ist nicht Mitglied in unserem Verband.


In Ihren Standesregeln steht, die Inkassobetriebe müssten die Aufträge «mit der gebotenen Sorgfalt» besorgen. Was heisst das?

Unsere Mitglieder sind in höchstem Masse daran interessiert, dass die Zahlungsaufforderungen an den richtigen Adressaten gelangen; niemand will falsche Schuldner mahnen. In der Regel lassen sich die richtigen Schuldner mit Hilfe der Einwohnerkontrollen oder der Handelsregister schnell und sicher identifizieren.


Sie haben eine Beschwerdestelle, die vom Verband finanziert ist und ihren Bericht nicht öffentlich macht. Ist das eine Alibiübung?

Nein. Bei der Beschwerdestelle - wir haben sie freiwillig eingerichtet - können Schuldner und Gläubiger, die sich ungerecht behandelt fühlen, ihre Beanstandung neutral beurteilen lassen. Ist die Inkassofirma bei uns Mitglied und hat sie einen Fehler gemacht, interveniert die Stelle. Eine Veröffentlichung würde aber gegen den Datenschutz verstossen.

09. Mai 2001


Beitrag als PDF
An der falschen Adresse: Bub sollte 4000 Franken zahlen
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Kostenlos und kompatibel Besserer Schutz gegen Computerviren Technologie-Branche: Nur der Software-Zug kommt in Fahrt
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten