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Auf diese Punkte müssen Sie beim Auto-Leasing achten
Jeder zweite Neuwagen wird heute geleast. Allein im letzten Jahr haben rund 80 000 Privatpersonen einen Auto-Leasingvertrag abgeschlossen. Doch viele von ihnen sind sich nicht bewusst, worauf sie sich einlassen.
Thomas Müller tmueller@ktipp.ch
- Leasing ist die teuerste Finanzierungsvariante für ein Auto. Günstiger fahren Sie, wenn Sie den Wagen bar zahlen. Der K-Tipp hat ausgerechnet, dass Barzahler zum Beispiel bei einem Fahrzeugwert von 27 000 Franken unter dem Strich fast 8000 Franken sparen (K-Tipp 6/00).
- Wenn Sie zu wenig Bares haben, um sich Ihren Traumwagen leisten zu können, kaufen Sie besser ein billigeres Modell oder eine zwei bis drei Jahre alte Occasion. Muss es unbedingt der Traumwagen sein, nehmen Sie einen Kredit auf - am besten bei Bekannten. Das ist billiger als Leasing.
- Überlegen Sie sich genau, ob Sie sich mit einem Leasingvertrag über Jahre hinweg finanziell binden wollen. Die Lebensumstände (Familie, Gesundheit, Arbeitsplatz) können sich rasch ändern - und die Leasingraten zur Last werden.
- Rentabel ist Leasing nur, wenn Sie selbständig erwerbend sind. Dann können Sie - im Gegensatz zu Privatpersonen - die Monatsraten von den Steuern abziehen.
Bevor Sie unterschreiben:
- Holen Sie Offerten verschiedener Leasingfirmen ein. Seien Sie vorsichtig bei den Firmen PS Finanz & Leasing AG in Therwil BL sowie WF Finanz & Leasing AG in Mellingen AG und Regensdorf ZH. Das sind «schwarze Schafe» sagen übereinstimmend der Berner Fürsprecher Konrad Rothenbühler und Mario Roncoroni, Präsident des Dachverbandes der Schuldenberatungsstellen.
- Vergleichen Sie nicht nur die Leasingrate, sondern auch die Vertragsdauer. Es gilt nämlich: Je niedriger die Rate, desto länger die Vertragsdauer. Der K-Tipp empfiehlt, keine Verträge mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren abzuschliessen.
- Manche Garagisten suggerieren, dass das Auto nach Ablauf des Vertrages Ihnen gehöre. Das stimmt nicht. Sie müssen den Wagen zurückgeben und haben auch kein Recht, ihn zu kaufen.
- Wenn Sie das Auto erwerben wollen, kann die Leasinggesellschaft die Bedingungen diktieren. In der Regel verlangt sie nach Vertragsablauf den vollen Occasionspreis gemäss Eurotax.
- Bedenken Sie, dass zur monatlichen Leasingrate weitere Kosten hinzukommen: Reparatur und Service, Benzin, Pneus, Steuern sowie die Prämien für die vertraglich vorgeschriebene Vollkasko-Versicherung. Je nach Fahrzeuggrösse macht das pro Monat nochmals zwischen 600 und 1400 Franken aus.
- Kontrollieren Sie den Wagenwert im Vertrag. Ein überhöhter Wert hat eine zu hohe Rate zur Folge. Wenn Sie einen Occasionswagen leasen, vergewissern Sie sich auch, dass der im Vertrag angegebene Kilometerstand stimmt.
- Achten Sie darauf, dass die in der Leasingrate inbegriffenen Fahrkilometer (zum Beispiel 12 000 Kilometer im Jahr) für Ihre Bedürfnisse ausreichen. Mehrkilometer kosten meist zwischen 20 und 50 Rappen. Fahren Sie zum Beispiel 3000 km zu viel, zahlen Sie schnell einmal 1000 Franken zusätzlich.
- Beim Abschluss des Vertrags müssen Sie für allfällige spätere Schäden am Fahrzeug eine Kaution hinterlegen. Verlangen Sie, dass diese verzinst wird.
- Bestehen Sie darauf, dass der Garagist alle Zusicherungen im Vertrag festhält. Mündliche Versprechen sind wertlos.
- Unterschreiben Sie erst, wenn Sie den Vertrag in Ruhe gelesen und alle Bedingungen verstanden haben.
- Leasingverträge führen häufig zu Streitigkeiten. Schliessen Sie deshalb eine Rechtsschutzversicherung ab. Die Kosten betragen zwischen 70 und 200 Franken pro Jahr. Achtung: Coop Rechtsschutz übernimmt bei Leasingfällen höchstens 3000 Franken. Und: Die meisten Versicherungen zahlen nicht für Streitereien, die innerhalb der ersten drei Monate nach Abschluss des Versicherungsvertrages ausbrechen.
Wenn der Vertrag läuft:
- Sie schulden der Leasinggesellschaft die Rate auch dann, wenn Sie ein Montagsauto erwischt haben, das dauernd zur Reparatur muss.
Wenn Sie aussteigen wollen:
- Schicken Sie der Leasinggesellschaft - nicht dem Garagisten, bei dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben - den nebenstehenden Musterbrief. Laut Gesetz können Sie zwar nur auf das Ende des dritten, sechsten, neunten usw. Monats seit Vertragsbeginn kündigen. Die meisten Leasingverträge erlauben aber eine Kündigung auf jedes Monatsende. Halten Sie eine Kündigungsfrist von 30 Tagen ein.
- Achtung: Wer das Leasingfahrzeug geschäftlich nutzt, kann nicht entschädigungslos aussteigen.
- Unterschreiben Sie das Rückgabe-Protokoll nur, wenn es wahrheitsgemäss ausgefüllt ist.
- Häufig versuchen Leasinggesellschaften, jeden noch so kleinen Kratzer auf Kosten des Kunden ausbessern zu lassen. Zahlen Sie nicht für solche Schäden, denn als Leasingkunde haften Sie nur für übermässige Abnützung. Für normalen Verschleiss haben Sie bereits mit den Monatsraten bezahlt.
- Prüfen Sie die Abrechnung der Leasinggesellschaft genau. Grundsätzlich schulden Sie nur noch die Monatsraten bis zum Kündigungstermin sowie allfällige Kosten für Mehrkilometer und Schäden, die Sie verursacht haben. Ihre Kaution muss die Leasingfirma abziehen.
- Wenn Sie mit der Abrechnung nicht einverstanden sind, bleiben Sie hart. Wenden Sie sich an Ihre Rechtsschutzversicherung oder an einen Anwalt.
Nach dem Ausstieg:
- Wahrscheinlich hat die Leasinggesellschaft bei der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) einen Eintrag über Sie veranlasst, der Ihre Kreditwürdigkeit beeinträchtigt. Verlangen Sie daher bei der ZEK schriftlich Auskunft über Ihre gespeicherten Daten und nötigenfalls eine Korrektur. Die Auskunft ist kostenlos. Legen Sie Ihrer Anfrage eine Ausweis-Kopie bei und schicken Sie sie an das ZEK-Sekretariat, Löwenstrasse 55, Postfach, 8023 Zürich.
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Leasing-Firmen dürfen von privaten Kunden keine Nachzahlungen verlangen
Privatpersonen, die ohne Nachzahlung aus einem Auto-Leasingvertrag herauskommen wollen, können sich auf das Miet- oder das Abzahlungsrecht berufen.
- Der einfachere und vom K-Tipp empfohlene Weg führt über Artikel 266k des Obligationenrechts. Dieser bestimmt, dass der Mieter «mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf das Ende einer dreimonatigen Mietdauer» kündigen kann. Und weiter: «Der Vermieter hat dafür keinen Anspruch auf Entschädigung.»
Das heisst nach Ansicht mehrerer kantonaler Gerichte, dass die Leasingfirma keine Nachforderung in Form von rückwirkend erhöhten Monatsraten stellen darf. Entsprechende Vertragsklauseln sind ungültig.
Die Folge: Der Leasingkunde muss nur noch für allfällige Schäden und zu viel gefahrene Kilometer zahlen.
- Schwieriger ist der Ausstieg über das Abzahlungsrecht. Er steht Leasingnehmern dann offen, wenn sie laut Vertrag bei der erstmöglichen Kündigung nahezu 20 oder mehr Prozent des Autowerts bezahlen müssten. Solche Leasingverträge sind laut Bundesgericht nur gültig, wenn sie den rechtlichen Vorschriften (5-tägiges Rücktrittsrecht, Unterschrift des Ehepartners etc.) entsprechen. Das ist aber regelmässig nicht der Fall.
Für Leasingkunden heisst das, dass sie das Auto jederzeit zurückgeben können. Sie schulden der Gesellschaft zwar eine angemessene Entschädigung für das Benützen und den Minderwert des Fahrzeugs, können diese aber mit den bezahlten Leasingraten verrechnen.
Wichtig: Beide Auswege stehen nur Privatpersonen offen. Wer sein Leasingauto geschäftlich nutzt, kann sich nicht darauf berufen.
«Radikaler Rückschritt für Leasing-Kunden»
Wer ab Mitte nächsten Jahres einen Leasingvertrag abschliesst, muss bei einer vorzeitigen Kündigung kräftig nachzahlen.
National- und Ständerat haben Leasingverträge dem neuen Konsumkreditgesetz unterstellt. Damit können sich Leasingkunden in Zukunft nicht mehr auf das Miet- und das Abzahlungsrecht berufen. Dies bestätigt der Jurist Felix Schöbi vom Bundesamt für Justiz.
Die Folgen sind gravierend: Leasingnehmer können nicht mehr entschädigungslos aus dem Vertrag aussteigen. Sie müssen bei einer Kündigung vielmehr akzeptieren, dass die Leasingfirma nachträglich die Raten erhöht und eine Nachforderung stellt.
«Das ist ein radikaler Rückschritt», empört sich Mario Roncoroni, Präsident des Dachverbandes der gemeinnützigen Schuldenberatungsstellen. «Das Parlament hat das Leasing zu einer Schuldenfalle ausgebaut.»
Felix Schöbi sieht das nicht so dramatisch. «Das Konsumkreditgesetz verpflichtet die Leasingfirmen, jeden Interessenten einer Kreditfähigkeitsprüfung zu unterziehen. Einen Leasingvertrag erhält nur noch, wer finanziell in der Lage ist, die Raten zu bezahlen.»
Schöbi räumt allerdings ein, dass sich die Prüfung nur auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und die vertraglich vereinbarte Monatsrate bezieht. Ob der Leasingnehmer bei einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages auch die rückwirkend erhöhten Raten verkraften könnte, müssen die Leasinggesellschaften nicht abklären.
Das neue Gesetz trete frühestens Mitte 2002 in Kraft, erklärt Schöbi. Für vorher abgeschlossene Verträge gelte voraussichtlich weiterhin das alte Recht. «In diesen Fällen hat ja auch keine Kreditfähigkeitsprüfung stattgefunden.»
28. März 2001
