|
(0) |
Postcard-Inhaber sind überzeugt, dank des PIN-Codes über ein sicheres, bargeldloses Zahlungsmittel zu verfügen. Doch Kunde A. B. musste sich eines Besseren belehren lassen.
B. ist kein häufiger Postcard-Benutzer. Des Öfteren kam es vor, dass er die Karte tage- oder wochenlang nicht brauchte.
Genau das wurde ihm zum Verhängnis. Eines Tages musste er nämlich feststellen, dass seine vor drei Wochen letztmals benutzte Karte abhanden gekommen war. Sofort liess er sie sperren. Doch es war bereits zu spät. Ein Dieb hatte B.s Unterschrift gefälscht und an verschiedenen SBB-Schaltern mit der gestohlenen Karte Billette im Wert von mehr als 1000 Franken bezogen. B. kann sich das nicht erklären: «Wie ist es möglich, dass jemand ohne PIN-Code mit meiner Postcard Bezüge tätigen kann?»
Trotz Missbrauchs der Karte weigert sich die Post, den entstandenen Schaden zu übernehmen. «Wir haften nicht», behauptet Pressesprecherin Karin Furler, «B. hat seine Karte erst sehr spät sperren lassen und damit seine Sorgfaltspflicht verletzt.»
Slongo: «Die Post muss den Schaden übernehmen»
Kassensturz-Anwältin Doris Slongo hat Mühe mit der Argumentation der Post: «Die Postcard ist mit einem PIN-Code geschützt», sagt sie. Die Karte könne nur ohne PIN-Code benutzt werden, wenn dies in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postfinance so vermerkt sei. Einen solchen Hinweis hat Slongo im Kleingedruckten jedoch nicht gefunden. «Die Postfinance muss daher den Schaden übernehmen», argumentiert sie.
Die Post beharrt jedoch darauf, dass A. B. mit seiner späten Verlustmeldung die Sorgfaltspflicht verletzt habe. In den Geschäftsbedingungen weist die Post darauf hin, dass der Kunde den Verlust der Karte unverzüglich melden müsse.
Doris Slongo sieht jedoch keine Verletzung der Sorgfaltspflicht: «Unverzüglich kann nur heissen, dass der Kunde die Post sofort benachrichtigen muss, wenn er merkt, dass die Karte fehlt. Es steht nirgends geschrieben, dass er jeden Tag oder jede Woche kontrollieren muss, ob die Postcard noch vorhanden ist.»
Schliesslich lenkt Post ein - aus «Kulanzgründen»
Die Post hat schliesslich eingelenkt und zahlt A. B. sein Geld zurück - angeblich aus anderen Gründen: «B. ist ein langjähriger und treuer Kunde, deshalb wollen wir den Fall kulant behandeln», sagt Furler. Doris Slongo widerspricht: «Mit Kulanz hat das nichts zu tun. Alle Voraussetzungen für eine Haftung der Post sind erfüllt. Die Postfinance muss bezahlen.»
Angela Achtnich
12. November 2001
