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Artikel | Haus & Garten 3/2001

Mietrecht - Brauchts den Teppich-Fachmann?

Im Mietvertrag schreibt der Vermieter mir vor, dass ich «bei der Beendigung des Mietverhältnisses sämtliche textilen Bodenbeläge» auf meine Kosten «fachmännisch durch eine Spezialfirma extrahieren» lassen muss. Kann mich der Vermieter tatsächlich verpflichten, beim Auszug die Teppiche so behandeln zu lassen?

Ja. Bei einem Auszug sind Mieterinnen und Mieter verpflichtet, die Wohnung sauber gereinigt zu übergeben. Normalerweise begnügt sich der Vermieter damit, wenn die Teppiche frisch shampooniert sind.

Aus hygienischen Gründen wünscht der Vermieter oft eine fachmännische Spezialreinigung (Extrahieren). Diese darf er aber nur verlangen, wenn dies im Mietvertrag schriftlich so vereinbart worden ist.

Beim so genannten Extrahieren handelt es sich um eine Tiefenreinigung von Teppichböden mit gleichzeitiger Desinfektion. In vielen Mietverträgen ist auch von «tiefsaugen und detachieren» die Rede. Die dafür benötigten Spezialgeräte können Sie nicht mieten (wie etwa ein Gerät, um Teppiche zu shampoonieren).

Sie müssen deshalb rechtzeitig eine darauf spezialisierte Firma mit dieser Arbeit beauftragen. Das kostet Sie rund zehn Franken pro Quadratmeter.

Rasmus Dwinger, Rechtsberatung K-Tipp

01. Juni 2001


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