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Das Inserat im «St. Galler Tagblatt» klingt gut: Swisshaus, Marktführerin im schlüsselfertigen Einfamilienhausbau, sucht einen Verkäufer. Geboten werden «Spitzenverdienst, beste Einarbeitung und kontinuierliche Schulung». Kurt M. bewirbt sich. Gefragt sind «unternehmerisches Denken und Durchhaltevermögen».
Swisshaus beschäftigt seine Verkäufer auf Agenturbasis: Sie erhalten eine Provision von 3,5 Prozent, wenn sie ein Haus verkaufen. Misstrauisch wird Kurt M. erst, als ihm Personalberater Daniel Bolt eröffnet, dass er 1500 Franken für einen Einführungskurs finanzieren muss.
«Wer wie ein Unternehmer denkt, sieht die Kursgebühren als Investition, die er wieder reinholt», rechtfertigt Bolt den Beitrag. Kurt M. sagt ab: «Wenn ich Geld zahlen muss, um arbeiten zu dürfen, stimmt etwas nicht.»
Nicht so René W. Mit fünf Gleichgesinnten absolviert er den Kurs und versucht wenige Tage später Häuser zu verkaufen. Er erhält kein Fixum, keine Spesenentschädigung und keine Sozialleistungen. Swisshaus verlangt sogar, dass die Neueinsteiger eine GmbH gründen. Dafür ist ein Kapital von 20 000 Franken erforderlich, und es fallen einige Tausend Franken für Verträge, Notar und Handelsregisteramt an. Weiter schreibt Swisshaus ein Konkurrenzverbot von drei Jahren fest. Bei Verstössen droht eine Konventionalstrafe von 30 000 Franken.
«Das ist nicht so gemeint», sagt Swisshaus-Verkaufschef und Geschäftsleitungsmitglied Charles Blättler. «Im persönlichen Gespräch findet sich immer ein Weg.»
René W. ist nicht mehr für Swisshaus tätig. Sein Fazit: «Ich habe hart gearbeitet und nur draufgezahlt.»
04. Dezember 2002 | Sigrid Cariola
