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Anzügliche Bemerkungen oder sogar Geschlechtsverkehr:
Erschreckend viele Ärzte nützen eine Behandlung dazu aus, ihre eigenen sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen. Ärzte beginnen jetzt, in den eigenen Reihen aufzuräumen.
Amina Hasic* aus Zürich liess ihre Rückenschmerzen von einem Chiropraktiker behandeln. «Ich war das vierte Mal bei ihm», erinnert sich die 34-jährige Bildredaktorin. «Er stellte sich hinter mich, legte einen Arm um meinen Hals und zog mich nach hinten.» Ein Griff, der ihre Nackenwirbel deblockieren sollte.
Plötzlich nahm die Behandlung aber eine ungeahnte Wendung. «Ich spürte, dass der Therapeut einen erigierten Penis hatte. Er drückte ihn durch seine Hosen hindurch gegen mein Gesäss», sagt sie. Ihr habe der Atem gestockt. «Ich erschrak heftig, und es war mir ziemlich peinlich.» Zum Glück sei die Sitzung wenig später beendet gewesen. Sie habe sich beim Chiropraktiker nie über den Vorfall beschwert. «Ich bin einfach nicht mehr hingegangen.»
Doch so einfach wie dieser Therapeut sollen Ärzte, Physiotherapeuten und Masseure, die sich an Patientinnen und Patienten vergreifen, nicht mehr davon kommen. Ärzte wollen jetzt in den eigenen Reihen aufräumen. Allgemeinmediziner, Gynäkologen und Psychiater haben in Basel kürzlich die Patienten-Anlaufstelle (Pabs) für sexuell belästigte Patienten gegründet. Die Mediziner stehen Sex-Opfern und ihren Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite und sagen, wie Täter angezeigt werden können.
Die Gründung der Beratungsstelle sei nötig geworden, weil die Situation «alarmierend» und das Ausmass «erschreckend» sei, sagt der Stellenleiter und Psychiater Werner Tschan aus Basel. Er hat sich seit über zehn Jahren mit dem Thema beschäftigt.
«Viele Ärzte nützen eine Behandlung dazu aus, ihre eigenen sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen», sagt Tschan. Umfragen, bei denen Ärzte anonym antworten konnten, haben bedenkliche Resultate an den Tag gebracht:
- 10 Prozent der befragten Psychiater und Psychotherapeuten geben zu, im Laufe ihrer Praxistätigkeit mindestens eine Patientin sexuell missbraucht zu haben.
- 17 Prozent der Pfleger und 11 Prozent der Pflegerinnen in psychiatrischen Kliniken räumen ein, Sex mit Patientinnen oder Patienten gehabt zu haben.
- 4 Prozent der Allgemeinärzte, Gynäkologen und Hals-Nasen-Ohren-Ärzte stehen zu sexuellen Kontakten mit ihren Patientinnen.
- 11 Prozent der Physiotherapeuten und 7 Prozent der Physiotherapeutinnen geben an, Sex mit Patientinnen oder Patienten gehabt zu haben.
Die Zahlen zeigen: Besonders häufig missbrauchen Psychiatrie-Pfleger und Psychiater ihre Position. In einer Therapie legen die Patienten ihre Probleme, Sorgen und Schwächen offen. Sie vertrauen dem Therapeuten. Patientinnen und Patienten fallen deshalb nach einem Übergriff oft in tiefe psychische Krisen, fühlen sich gedemütigt, ausgenutzt und schutzlos. «Das kann bis zum Selbstmord gehen», sagt Tschan.
Auch überführte Täter dürfen weiterhin praktizieren
Massnahmen zum Schutz von Patienten greifen wenig. Die Ärzteberufs-Organisation FMH hat zwar in ihren Standesregeln vorsorglich vermerkt: «Arzt und Ärztin dürfen ein sich aus der ärztlichen Tätigkeit ergebendes Abhängigkeitsverhältnis nicht missbrauchen, insbesondere darf das Verhältnis weder emotionell oder sexuell (...) ausgenützt werden.»
Doch ernsthafte Konsequenzen drohen Tätern nicht. Sie dürfen häufig weiter praktizieren. Einflussreiche Gremien wie der Schweizer FMH-Zentralvorstand haben dieses Thema in der Vergangenheit nicht diskutiert, wie FMH-Sprecher Reto Steiner einräumt.
Jetzt schlägt die Medizinische Gesellschaft Basel harsche Töne an. Im internen Arbeitspapier «Umgang mit Tätern» bezeichnet sie bisherige Massnahmen als «reichlich schlampig und blauäugig». Man mache überführten Tätern zum Beispiel nur gerade zur Auflage, die Praxistüre offen zu lassen, wenn sie eine Frau untersuchen. Dies werde jedoch in der Regel nicht befolgt, weil es auch niemand kontrolliere.
Die Gesellschaft stellt klare Forderungen: Ärzte seien «mit einem Berufsverbot zu belegen», wenn sie eine Patientin oder einen Patienten missbraucht haben. Nur so liessen sich Patienten ausreichend vor weiteren Missbräuchen schützen. In Australien und Kanada ist dies längst Realität: Dort hat man das Strafrecht angepasst und kann Ärzten per Gesetz verbieten, weiterzuarbeiten. Doch auch in der Schweiz wächst der Druck: Im April muss sich das höchste Schweizer Ärzte-gremium, die Ärztekammer, den Forderungen aus den eigenen Reihen stellen.
Der Missbrauch bahnt sich meist schleichend an
Ein Körperkontakt, der vom Arzt ausgeht, kann einer Situation oder Stimmung durchaus angepasst sein: Ein Handschlag zur Begrüssung, ein aufmunternder oder bestätigender Klaps auf die Schulter oder sogar eine tröstende Umarmung, wenn ein Angehöriger verstorben ist. Doch die Grenze ist schnell überschritten.
«Wenn einer zu weit geht, merken das Patienten meist instinktiv», sagt Werner Tschan und rät: «Patienten dürfen nicht denken, das wird schon in Ordnung sein, wenn Ihnen etwas zu nahe geht.» Der Allgemeinmediziner Pierre Périat aus Riehen BS sagt: «Eine Patientin kann schon einen Blick als lüstern empfinden. Sie kann sich verletzt fühlen, wenn ihr der Arzt beim Ausziehen zusieht.»
Täter gehen selten forsch vor. Kaum einer überrascht eine Patientin mit plötzlichen Küssen oder einem Griff in den Slip. Vielmehr bahnt sich der Missbrauch meist über einen längeren Zeitraum an. Täter steuern die Untersuchung zuerst in eine Richtung, in der ein subtiler Übergriff beginnen kann. «Sie gehen meist nach Plan vor, versuchen, die Patientin zu manipulieren», sagt Périat.
Ein nackter Po oder entblösste Brüste spielen dabei keine primäre Rolle. «Der Übergriff beginnt nicht bei der Vagina, sondern im Kopf», sagt Werner Tschan. Umfragen zeigen denn auch, dass Gynäkologen ihre Patientinnen nicht häufiger missbrauchen als beispielsweise Hals-Nasen-Ohren-Ärzte.
Den Übergriff auf Amina Hasic bezeichnet Tschan als typisch für ein geplantes Vorgehen. Der Chiropraktiker hatte der Patientin zuerst ausführlich von seinen Eheproblemen erzählt. «Er sagte, es klappe mit seiner Frau nicht mehr so richtig», erinnert sich Hasic.
Ein deutliches Warnzeichen. Fachleute nennen dieses Vorgehen «grooming», was übersetzt so viel bedeutet wie «das Pferd striegeln». Der Täter bereitet den Übergriff vor, indem er seine fachliche Stellung vorübergehend aufgibt und private oder sexuell gefärbte Signale aussendet. Dabei beobachtet er, wie die Patientin reagiert. «Jede Bemerkung, die nicht zur Untersuchung gehört, kann eine Grenzverletzung sein», sagt die Basler Gynäkologin Noémi Deslex-Zaïontz.
Vorsicht ist auch angebracht, wenn der Arzt sich als einzige Person bezeichnet, die helfen kann. Dies hat Erika Meier*, 38, aus Aarau erlebt. «Der Neurologe betonte, dass ich ihm vertrauen müsse. Er habe schon vielen geholfen. Nur so könne er garantieren, dass mein Schleudertrauma von der Versicherung anerkannt wird», sagt sie. Die Räume seien verdunkelt gewesen, die Praxis-Assistentin längst nach Hause gegangen. «Ich trug nur BH und Slip», erinnert sich Erika Meier.
Dann habe der Arzt sie am Hinterkopf und den Wangen gestreichelt. «Schliesslich nahm er mich bei den Händen, setzte sich neben mich und rückte näher. Dann strich er mir über die Beine. Ich war wie gelähmt.» Als ihre Schwester kam, um sie abzuholen, habe er von ihr abgelassen. «Sein Ton wurde sofort geschäftlich», sagt Meier. «Ich bin sicher, dass er mich gefügig machen wollte.» Eine Woche später habe der Arzt angerufen und sich entschuldigt. Für Meier ein «klares Schuldeingeständnis».
Manche Ärzte behaupten, sie seien verführt worden
Vom Puls-Tipp darauf angesprochen, weist der Neurologe die Vorwürfe zurück. Die Patientin sei «verunsichert» und mit einer «negativen Erwartungshaltung» zu ihm gekommen. Er habe sich bemüht, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. «Dabei kam es vor, dass ich im Lauf des Gesprächs mal über ihren Kopf oder den Arm gestrichen habe.»
Manche Ärzte behaupten im Nachhinein, sei seien von einer Patientin verführt worden, sie habe «das Sex-Abenteuer gesucht». Dies ist oft eine Schutzbehauptung. Und selbst wenn es so war: Ein Arzt darf sich nicht darauf einlassen. «Wir Ärzte haben zwar auch unsere Schwächen und Probleme», räumt Werner Tschan ein. Es sei jedoch die Pflicht von jedem Arzt, professionell zu reagieren und die Patientin aufzufordern, das anzügliche Verhalten sofort einzustellen. Auch die Medizinische Gesellschaft Basel hält in ihrem Papier «Umgang mit Tätern» fest: «Eine Patientin oder ein Patient kann sich noch so verführerisch benehmen - die Verantwortung liegt ausschliesslich beim Arzt, Grenzen zu setzen und einzuhalten.»
* Namen geändert
Sexueller Übergriff - wie weiter?
- Nehmen Sie Ihre Patientenrechte wahr. Sie können eine Konsultation oder eine Therapie jederzeit beenden.
- Verlassen Sie das Sprechzimmer, wenn ein Arzt oder eine Ärztin anzügliche Bemerkungen oder Gesten macht.
- Stoppen Sie einen Untersuch, wenn Ihnen eine Berührung oder eine Bemerkung unangenehm ist. Bleiben Zweifel zurück, wenden Sie sich an eine Person, der Sie vertrauen.
- Weisen Sie Geschenke, Komplimente und Einladungen zurück. Lassen Sie sich nicht auf Gespräche über private oder sexuelle Probleme des Arztes ein.
Einige Anlauf- und Beratungs-stellen in grösseren Städten:
Basel: Patienten-Anlauf- und Beratungsstelle (Pabs), Tel. 061 279 91 49
Bern: Beratungsstelle Opferhilfe, Tel. 031 372 30 35
Luzern: Beratungsstelle Opferhilfe, Tel. 041 211 00 20
St. Gallen: Beratungsstelle Opferhilfe, Tel. 071 223 48 77
Zürich: Nottelefon für Frauen Tel. 01 291 46 46
Männerbüro, Tel. 01 242 02 88
22. Januar 2003 | Thomas Grether - thgrether@pulstipp.ch
