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Da, Ihre Ochsenschwanzsuppe!», sagte der Kellner und setzte mir mit routiniertem Schwung eine Schüssel vor die Nase. «Das muss ein Irrtum sein», vermerkte ich höflich. «Ich habe eine Tomatensuppe bestellt.»
«Unmöglich, guter Mann!», entgegnete der Kellner von oben herab, «ich verwechsle eine Ochsenschwanzsuppe doch nicht mit einer Tomatensuppe.» Und damit es auch der Dümmste kapieren konnte, betonte er das O von Ochse und dehnte das A der Tomate. Er hielt mich wohl für etwas vertrottelt. Aber noch bevor ich zu einem Gegenargument ausholen konnte, zeigte er mir den Rücken und verschwand.
Welchem braven Konsumenten ist - in andern Bereichen vielleicht - nicht schon Ähnliches widerfahren? Ich überlegte, wie ich mich gegen die rüde Kellnerwillkür wehren könnte: Den Küchenchef rufen und reklamieren? Unmöglich. Um diese Zeit herrschte Stossverkehr. Und lieber einen bissigen Hund reizen als einen gestressten Küchenchef. Ausserdem: Ich konnte ja nicht einmal beweisen, dass ich wirklich keine Ochsenschwanzsuppe bestellt hatte. Aufstehen und gehen, ohne zu bezahlen? Zu riskant. Ich wäre Gefahr gelaufen, vor allen Gästen als Zechpreller blossgestellt zu werden.
Während ich so über Macht und Ohnmacht nachgrübelte, wurde der Hunger grösser und die Suppe kälter. So beschloss ich, mich dem Schicksal zu beugen. Doch als ich den Löffel in die Brühe tauchen wollte, schlug die Stunde der Gerechtigkeit: «Tomatensuppe!», rief der Kellner ärgerlich mit gedehntem A und balancierte eine Schüssel durchs Lokal. «Wer zum Kuckuck hat hier eine Tomatensuppe bestellt?»
16. April 2003 | Hans Ruedi Schmid saldo-Rechtsberater
