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Artikel | K-Tipp 13/2003

Telefon-Abriss: Eile mit Weile

Deutschland verfügt für teure Telefonnummern eine Preisobergrenze - der Schweiz eilts nicht.

Nördlich des Rheins tut sich was: Ein neues Gesetz nimmt in Deutschland den Missbrauch teurer Servicenummern mit Vorwahl 0190 und 0900 ins Visier.

Danach sind Nummerninhaber unter anderem verpflichtet, den Tarif pro Minute beziehungsweise pro Einwahl (Setup-Gebühr) nicht nur in der Werbung klar zu bezeichnen, sondern auch zu Beginn der Verbindung kostenlos anzusagen. Zudem darf der Minutentarif 2 Euro und die Setup-Gebühr 30 Euro nicht überschreiten. Und nach einer Stunde sind Verbindungen automatisch zu trennen.

Die neuen Massnahmen dämmen auch jene Kosten etwas ein, die Internetsurfern durch Dialer entstehen können. Dialer sind Programme, die sich - oft vom Nutzer unbemerkt - im Computer installieren, den Internetzugang über den üblichen Provider kappen und via teure Servicenummer wieder herstellen.

Die Zahl der Dialer-Opfer ist nicht nur in Deutschland hoch; auch in der Schweiz schnappt diese Internetfalle seit gut zwei Jahren immer wieder zu (siehe zum Beispiel K-Tipp 04/02). Doch Vorschriften nach deutschem Muster sind hier bestenfalls Zukunftsmusik:

- Preisobergrenze: Mit der laufenden Revision des Fernmeldegesetzes soll der Bundesrat zwar die Kompetenz erhalten, für Servicenummern mit Vorwahl 0900, 0901 und 0906 Preisobergrenzen festzusetzen. Ob er das tut, ist aber völlig offen. Zudem tritt das revidierte Fernmeldegesetz kaum vor Anfang 2005 in Kraft. Mindestens bis dahin also können Inhaber von Servicenummern abkassieren, so viel sie wollen.

- Ansagepflicht: Die Pflicht zur Tarifansage besteht in der Schweiz bereits - allerdings nur für Sexnummern (Vorwahl 0906). Mit der Revision der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) möchte der Bund sie jetzt auch auf die 0900er- und 0901er-Nummern ausdehnen.

Konkret soll der Preis zu Beginn der Verbindung immer dann kostenlos angesagt werden müssen, wenn ein Minutentarif von mehr als 2 Franken oder eine Setup-Gebühr verlangt wird. Übersteigt die Setup-Gebühr 10 Franken oder liegt der Minutentarif bei mehr als 5 Franken, so darf die Verbindung nach der Preisansage nur weiterlaufen, falls der Anrufer sie durch ein besonderes Signal bestätigt.

Minutentarif und Setup-Gebühr sollen übrigens auch in Werbemitteln wie Inseraten angegeben werden müssen - und zwar neu in gleicher Schriftgrösse wie die Werbebotschaft.

Wie weit die revidierte PBV all diese Neuerungen auch noch enthält, wenn sie nächsten Frühling in Kraft tritt, bleibt abzuwarten. Laut Guido Sutter vom Staatssekretariat für Wirtschaft sind in der Vernehmlassung nämlich viele Vorschläge zu den Servicenummern eingegangen: «Das bedeutet, dass die Bestimmungen noch überarbeitet werden dürften.»

(gs)

20. August 2003


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