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In den Tipps zur obligatorischen Krankenversicherung hatte das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) mehrmals geschrieben: «Wenn Ihnen z. B. die Prämie erst im Verlaufe des Novembers mitgeteilt wird, so gilt sie auf den 1. Februar des nächsten Jahres.»
Darauf wollte sich ein Assura-Versicherter berufen, der die Mitteilung über die Erhöhung der Grundversicherungsprämie von der Assura erst am 4. November 2002 erhalten hatte: Im Januar 2003 zahlte er noch die alte Prämie, die höhere Prämie überwies er erst ab Februar. Einen Wechsel der Krankenkasse hatte er nicht geplant.
Die Assura ging deswegen vor Gericht und bekam Recht. In einem solchen Fall ist die neue Prämie dennoch schon ab Januar geschuldet.
(em)
Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich, Urteil KV.2003.00086 vom 30.7.2004
03. November 2004
