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Artikel | K-Tipp 7/2005

Geprellte Jobsuchende

Das Amtsgericht Luzern hat die Firma GWC wegen illegaler Tätigkeit gebüsst. Sie stellt Stellensuchenden in der Schweiz Arbeit in Aussicht - kassiert aber nur Geld.

Jobs für Stellensuchende im Bereich Heimarbeit: Das suggeriert die in Vaduz FL ansässige Firma Global Work Connection (GWC) in ihren Zeitungsinseraten. Tausende meldeten sich in den letzten Jahren und fielen auf das Unternehmen herein.

GWC kassiert von Stellensuchenden Beträge bis 140 Franken - dafür bekommen die Betroffenen aber keine Arbeit, sondern sie werden in ein Internet-Adressverzeichnis aufgenommen und mit einer Chiffre-Nummer anonymisiert. Mit Hilfe dieser Nummer und einem Passwort, so das Konzept, sollen Arbeitgeber dann die vollständigen Personaldaten abrufen können.
Aber: Der Firma GWC fehlt die für Arbeitsvermittlungen nötige amtliche Bewilligung. Das Amtsgericht Luzern hat die GWC deshalb letzten September zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt, wie Gerichtspräsident Fridolin Fassbind dem K-Tipp bestätigt.

Aus zwei Gründen hat sich das Schweizer Gericht mit der Liechtensteiner Firma befasst:
- Die Inserate von GWC richteten sich gezielt an Schweizer Stellensuchende. Ausserdem unterhielt die Firma in Luzern nicht nur eine Postfachadresse, sondern auch ein Postcheck-Konto, auf das die Geprellten die Gebühren für die vermeintliche Vermittlung einzahlten.
- Ursprünglich hatten die Strafbehörden die in Luzern im Handelsregister eingetragene Firma Heim-Arbeit Index im Visier, über die der K-Tipp mehrmals berichtete. Der Luzerner Adam Krbalek, einer der Hauptdrahtzieher hinter dem Unternehmen, liquidierte jedoch seine Firma, verkaufte aber das Geschäftskonzept an die GWC. Von Liechtenstein aus betreibt diese seither das seltsame Stellenvermittlungs-Geschäft - und benützt dazu Formulare, auf denen weiterhin der Name Heim-Arbeit Index verwendet wird.


Beschlagnahmtes Geld nicht für die Geprellten

Noch ist das letzte Wort in Sachen GWC und Heim-Arbeit Index aber nicht gesprochen. Die GWC akzeptiert das Urteil des Amtsgerichts nicht und inseriert weiterhin fleissig in verschiedenen Zeitungen. Nun muss das Luzerner Obergericht entscheiden. Die Verhandlung ist für den 19. April vorgesehen.

«Am Urteil des Obergerichts sind auch die Liechtensteiner Strafbehörden interessiert», sagt Gerichtspräsident Fassbind. Sie haben im Fürstentum ebenfalls ein Verfahren gegen die GWC eröffnet.

Übrigens: Auf dem Schweizer Postcheck-Konto der GWC fanden sich 40 000 Franken - Geld, das von Geprellten einbezahlt worden war. Das Gericht hat die ganze Summe als «unrechtmässigen Erlös» beschlagnahmt. Die Geschädigten haben aber nichts davon. Das Geld fliesst in die Staatskasse.



Die Tricks der unseriösen Anbieter

Hinter vielen Heimarbeit-Inseraten verstecken sich Schneeball-Systeme oder wertlose «Reports», die für teures Geld gekauft werden müssen.

Lassen Sie Heimarbeit-Inserate unbeachtet
- wenn nur eine Postfachadresse, eine Handy- oder eine 0900er-Nummer angegeben ist;
- wenn nur eine beschränkte telefonische Kontaktmöglichkeit angeboten wird;
- wenn aus dem Inserat nicht klar wird, um welche Arbeit es sich handelt;
- wenn nur ein Telefonbeantworter Ihren Anruf entgegennimmt;
- wenn unrealistisch grosse Verdienstmöglichkeiten versprochen werden;
- wenn es sich um so genannten Info-Versand von zu Hause aus handelt;
- wenn Sie für weitere Informationen, Unterlagen oder Arbeitsmaterial eine Gebühr zahlen müssen.

Informieren Sie sich bei zweifelhaften Angeboten bei der Schweizerischen Zentralstelle für Heimarbeit SZH, Telefon 031 322 28 30 oder www.heimarbeit.ch.

06. April 2005 | Markus Kellenberger - mkellenberger@ktipp.ch


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