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Die Fluggesellschaften rühmen ihren Service. Alles nur Theorie: Wenn es ums Geld geht, verkaufen sie ihre Kunden für dumm.
Die Reservation hat geklappt, das Billett ist bezahlt: Wer dann im Theater oder im Zug tatsächlich auf dem gebuchten Platz sitzt, spielt keine Rolle. Sowohl Kunde wie Anbieter sind auf ihre Kosten gekommen.
Wer so denkt, hat die Rechnung ohne die Fluggesellschaften gemacht. Auch sie verkaufen Sitzplätze für bestimmte Daten und Destinationen. Aber weil der Name der Passagiere auf das Ticket gehört, machen sie daraus ein Zusatzgeschäft: Kann der ursprünglich gebuchte Passagier nicht fliegen, wird es für die Kunden kostspielig.
Hotelplan: Änderung des Tickets nicht möglich
Seit Wochen freuten sich Patrick Roth aus Küttigen AG und seine Freundin auf den Städteflug nach London - 850 Franken hatte der Lehrling bei Hotelplan für die Reise bezahlt. Seine gute Laune verflog aber schlagartig, als er ein Ticket auf seine Mutter umschreiben wollte, weil die Partnerin kurzfristig absagen musste.
Ein Flugbillett könne nicht auf eine andere Person umgeschrieben werden, beschied man ihm im Reisebüro - dieses Geld sei definitiv verloren. Der junge Kunde verstand die Welt nicht mehr: Er hatte für zwei Personen bezahlt, und nun sollte alles an einer simplen Namensänderung scheitern. Weil Roth nicht gewillt war, ein neues Ticket zu kaufen, annullierte er die Reise. 700 Franken von seinem kleinen Lehrlingslohn musste er sich ans Bein streichen.
Helvetic: Namensänderung möglich - für 75 Franken
Dies ist kein Einzelfall, sondern die verbreitete Regel im Fluggeschäft. Obwohl das Ändern eines Namens auf einer Buchungsliste ein Aufwand von wenigen Sekunden ist - und teilweise von den Kunden per Internet selbst vorgenommen werden kann.
Eine Stichprobe von saldo zeigt: Die grössten Absahner sind die Airlines, die in der Iata zusammengeschlossen sind. Ob Swiss, Lufthansa, British Airways, Air France oder Austrian Airlines - überall gilt die gleiche Regel: Ein Ticket wird nicht auf einen anderen Namen ausgestellt, und zwar egal in welcher Klasse. Die häufigste Begründung: Dieses Papier sei ein «offizielles Dokument», das nicht übertragbar sei.
Immerhin: Bei gewissen Gesellschaften sind Namensänderungen möglich - allerdings nicht zum Nulltarif. So verlangt Helvetic für diesen Service 75 Franken pro Retourflug. Der englische Billigflieger Easyjet kassiert 94 Franken, und bei der deutschen Air Berlin hängt der Preis vom Zeitpunkt ab, an dem das Ticket umgeschrieben wird. Je nach Fall können aber über 100 Franken fällig werden.
Als Grund für diese unfairen Regeln führen die Fluggesellschaften die unterschiedlichsten Ausreden ins Feld. Zwei Beispiele:
- Laut Swiss-Sprecherin Priska Spörri soll vermieden werden, «dass Kunden ein günstiges Ticket billig weiterverkaufen».
- Bei der Air Berlin muss das komplizierte Buchungssystem herhalten: «Wir können nicht einfach einen Namen durch einen anderen ersetzen», so Mediensprecherin Angelika Schwaff. Das Prozedere sei ähnlich aufwändig wie das Umbuchen auf einen anderen Flug.
Tatsache ist: Ein Ticket auf einen anderen Namen umzuschreiben, ist mit einem minimalen administrativen Aufwand verbunden. Jacqueline Bachmann, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz: «Wenn die Airlines diesen Aufwand scheuen, müssen sie sich den Vorwurf gefallen lassen, doppelt zu kassieren.»
Ganz abstreiten kann das Helvetic-Pressesprecher Thomas Frischknecht nicht: «Umschreibungen sind nicht uninteressant für uns - wir erhalten ja 75 Franken mehr pro Ticket. Und das bei einem Aufwand, der «nicht wahnsinnig gross» ist.
Forum
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13. April 2005 | Thomas Roth
