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Artikel | K-Tipp 8/2005

Kundin büsste für BMW-Fehler

Die Leasinggesellschaft von BMW brandmarkte eine Kundin fälschlicherweise als schlechte Zahlerin.

Keine Globuskarte, keine Kreditkarte, kein neues Bankkonto: Sämtliche Anträge der Genferin Susann Berger (Name geändert) wurden ohne Begründung abgelehnt. Da schöpfte die K-Tipp-Leserin Verdacht und erkundigte sich bei der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK), der alle Banken, Kreditkarteninstitute und Leasingfirmen angeschlossen sind, nach den über sie gespeicherten Daten.

Und siehe da: Die Leasinggesellschaft von BMW hatte bei der ZEK den Code 05 eingetragen. Er bedeutet «Teil- oder Totalverlust» und kennzeichnet Kunden als schlechte Zahler.

Dabei hatte Berger die Raten für ihr Leasingauto immer pünktlich bezahlt. Sie hatte sich bloss erlaubt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen und eine Nachzahlung zu verweigern. Nach Ansicht von Experten und kantonalen Gerichten ist dieses Vorgehen zulässig bei Verträgen, die vor 2003 abgeschlossen wurden. Die Leasingfirmen sind anderer Meinung.

So oder so ist aber klar:
Der negative Bonitätscode 05 darf nicht wegen einer Kündigung gesetzt werden. «Dafür gibt es den Code 21», kritisierte ZEK-Sekretär Robert Simmen bereits Ende 2002 in einem ähnlichen Fall (K-Tipp 19/02). Trotzdem reagierte BMW nicht auf die schriftliche Bitte von Susann Berger, den Code zu ändern.

Erst als der K-Tipp nachfragte, besann sich der Autoriese eines Besseren: «Das war eine Fehlleistung eines Mitarbeiters, die wir mittlerweile korrigiert haben», sagt BMW-Sprecher Philipp Odermatt.

Wer wissen will, was bei der ZEK über ihn gespeichert ist, kann kostenlos Einblick in seine Daten verlangen: ZEK, Neuhausstrasse 4, Postfach 382, 8044 Zürich (Ausweiskopie beilegen!). Dort oder bei der Firma, die den falschen Eintrag gemacht hat, kann man nötigenfalls eine Berichtigung verlangen.

(thm)

20. April 2005


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