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Artikel | K-Geld 4/2005

Bewerten Sie Ihr Eigenheim!

K-Geld-Leser können zum Sonderpreis von 190 statt 344 Franken den Wert einer Immobilie berechnen lassen. Und sie erhalten zusätzlich den neu überarbeiteten K-Tipp-Ratgeber «Die eigenen vier Wände».

Angesichts der tiefen Hypozinsen überlegen sich heute viele Mieter den Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses. Doch ist die 4-Zimmer-Wohnung «20 Autominuten vom Stadtzentrum, an ruhiger Lage und in Fussdistanz zur nächsten Bushaltestelle» wirklich 620 000 Franken wert, wie das Inserat verspricht?

Vor ähnlichen Fragen stehen aber auch Verkäufer: Für welchen Preis lässt sich das 5-Zimmer-Reiheneinfamilienhäuschen am Stadtrand verkaufen, das man vor 30 Jahren gebaut hat und von dem man sich nun trennen muss, weil ein Haus auf drei Etagen unpraktisch ist für Senioren?

Fachmännische Antwort auf solche Fragen ist teuer: Eine Immobilienschätzung kostet je nach Objekt 1000 bis 1500 Franken.

Doch es geht auch günstiger: Die Wohnraumbewertung aufgrund eines detaillierten Fragebogens bietet annähernd so zuverlässige Infos und manchmal sogar genauere. Denn bewertet wird hier nicht bloss aufgrund eines Expertenurteils, sondern auf der Basis von jährlich rund 25 000 tatsächlich gehandelten Objekten. Der Vergleich mit diesen Objekten lässt meist eine sehr exakte Schätzung zu.

Der Preis für diese so genannt hedonische Bewertung kostet normalerweise 290 (online per Kreditkarte) respektive 344 Franken (gegen Rechnung). In Zusammenarbeit mit dem Informations- und Ausbildungszentrum für Immobilien (Iazi) in Bülach ZH kann K-Geld diese Wohnraumbewertung nun für lediglich 190 Franken anbieten (siehe Seite 16).

Und dazu gibt es erst noch gratis den demnächst erscheinenden, neu aufgelegten, ergänzten und aktualisierten K-Tipp-Ratgeber «Die eigenen vier Wände» im Wert von 25 Franken.

Den Preis einer Immobilie zu kennen ist nicht nur für Käufer und Verkäufer wichtig. Auch Erbgemeinschaften haben ein Interesse daran. Denn häufig lassen sich Erbstreitigkeiten um den Wert einer Liegenschaft vermeiden, wenn den betroffenen Parteien ein Gutachten vorliegt.


Hilfe bei Zwist mit den Steuerbehörden

Ausserdem hilft ein Gutachten bei einer Einsprache oder einem Rekurs, wenn die Steuerbehörden zu hohe Erbschaftssteuern verlangen, weil sie die Liegenschaft zu hoch einschätzen.

Und schliesslich kann eine aktuelle Wohnraumbewertung sogar zeigen, dass der Eigenmietwert einer Liegenschaft zu hoch angesetzt ist. Denn die formelhaft berechneten Werte entsprechen im Einzelfall je nachdem nicht der Realität.

Auch wer sich nicht direkt mit Verkaufsabsichten trägt, tut gut daran, alle paar Jahre den Wert seiner Liegenschaft zu überprüfen. Denn wenn dieser beispielsweise gesunken ist und die Hypothekarbelastung demnach zu hoch geworden ist, so verlangt die Bank eine teilweise Rückzahlung ihrer Kredite. Dann ist man froh, wenn man seine Hypothek frühzeitig auf ein erträgliches Mass reduziert hat.

17. August 2005 | Fredy Hämmerli


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