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Clipinc heisst ein neues Computerprogramm, das Lieder von Internetradios aufnimmt. So lässt sich Musik einfach und legal sammeln.
Radio an, Kassette einlegen und im richtigen Moment die Aufnahmetaste drücken: So verbrachte eine Generation Sonntage vor der Stereoanlage und stellte sich die neuste Musiksammlung zusammen. Heute erledigt das bequem und gratis der Computer. Das kostenlose Programm Clipinc (www. clipinc.de) speichert stundenlang die Musik des gewünschten Radiosenders auf dem PC. Danach beschriftet die Software die Aufnahmen mit Interpret, Titel und Länge und speichert sie als MP3-Dateien ab. So kann man die Lieder beliebig oft auf CD kopieren oder im MP3-Player anhören.
Clipinc von der Musikindustrie stark unter Druck gesetzt
Als Aufnahmequelle dienen 23 Radiosender sowie die Musik-TV-Stationen MTV und Viva. Doch Nutzer können zudem jeden Radiosender anwählen, der über Internet sendet. Wer sich die Stücke dieser Stationen herunterlädt, erhält indes keine exakte Beschreibung. Doch auch dafür hat das Programm eine Lösung: Auf dem Server tauschen Nutzer fehlende Informationen aus.
Voraussetzung für die digitale Musiksammlung ist ein Windows-PC mit zwei Gigabyte Platz auf der Festplatte, eine schnelle ADSL- oder Kabel-Internetverbindung sowie eine Soundkarte. So nehmen bereits 1,2 Millionen Konsumenten per Internetradio Songs auf.
Den Musikkonzernen ist Clipinc ein Dorn im Auge, sagt Dieter Van Acken, Pressechef der deutschen Herstellerfirma Tobit: «Die Industrie forderte uns auf, das Programm vom Netz zu nehmen. Doch wir operieren legal und geben dem Druck nicht nach.» Denn die Radiostationen entrichten Gebühren für die Urheberrechte an die Künstler. Auch die Konsumenten bezahlen für diese beim Kauf von CD-Rohlingen.
Das Herunterladen von Liedern ist nicht strafbar
Mit Clipinc entgeht man zudem den Warnungen, die seit kurzem angeblich auf den Bildschirmen der Benutzer herkömmlicher Tauschbörsen erscheinen. Darin schreibt die Internationale Vereinigung der Tonträgerindustrie: «Wer jetzt mit dem Raubkopieren aufhört, vermeidet rechtliche Konsequenzen ab Mitte November 2005.» In einer Stichprobe von saldo erschien die Warnung nicht. Zudem droht ohnehin nur dem eine Strafe, der Lieder ins Netz stellt, nicht aber dem, der sie herunterlädt (siehe auch Seite 2).
23. November 2005 | Marc Meschenmoser
