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Mit sieben Tagen Verspätung hat eine Viseca-Kundin ihre Kreditkartenrechnung beglichen - dennoch muss sie Verzugszinsen für fast vier Wochen zahlen.
Verzugszins für 25 Tage», stand auf der Kreditkartenabrechnung, die Karin S. aus Lausanne von der Viseca erhalten hatte. Karin S. wunderte sich. Zwar war ihr bewusst, dass sie die Rechnung des Vormonats zu spät bezahlt hatte. Aber nur um sieben Tage.
Die Viseca verlangte den Verzugszins von 14 Prozent jedoch nicht nur für die Zeit von der Fälligkeit bis zur Zahlung, sondern vom Rechnungsdatum an. Und genau so hat es das Kreditkartenunternehmen in seinen Geschäftsbedingungen auch geregelt: «Der Inhaber (...) hat Verzugszinsen (...) ab dem ersten Tag seit Rechnungsstellung zu bezahlen.»
Zwar steht im Obligationenrecht, dass der Verzugszins erst ab Verzug geschuldet sei. «Die Vorschrift ist aber dispositiv», erklärt Heinrich Honsell, Professor für Privatrecht an der Uni- versität Zürich. «Dispositiv» heisst: Die Vertragspartner können etwas anderes vereinbaren, solange dies nicht «ungewöhnlich» ist.
Honsell glaubt nicht, dass die Regelung der Viseca vor Gericht als «ungewöhnlich» taxiert würde. Denn eigentlich bezahle ja das Kreditkartenunternehmen den Kauf des Kunden und stelle erst dann Rechnung.
Das Kreditkartenunternehmen schiesse das Geld demnach vor.
Verzugszins ist ab Rechnungsdatum geschuldet
Nur wenn ein Kunde sich nicht an die Zahlungsfrist halte, verlange das Kreditkartenunternehmen den Zins für den Vorschuss. «Ich halte dies allerdings für kundenfeindlich», sagt Honsell. Denn der Durchschnittskonsument geht davon aus, dass ein Verzugszins erst ab Verzug geschuldet sei.
Wenig kundenfreundlich sind auch die anderen Kreditkartenunternehmen:
- Wie die Viseca verlangt auch Swisscard die Verzugszinsen ab dem Rechnungsdatum.
- Bei Diners ist das Rechnungsdatum gleichzeitig das Fälligkeitsdatum. Verzugszinsen, heisst es bei Diners, würden allerdings erst berechnet, wenn die Rechnung nicht innert 20 Tagen beglichen werde.
- Die Cornèr-Bank und die UBS berechnen die Zinsen schon ab dem Datum, an dem der Kauf verbucht wurde.
Die UBS betont allerdings, dass sie Verzugszinsen nur in Rechnung stelle, wenn der Betrag selbst dann noch ausstehend sei, wenn die nächste Monatsrechnung verschickt werde.
Zahlen Sie den ganzen Betrag
Diese Tipps helfen Ihnen, nicht in die Verzugszins-Falle zu tappen.
- Halten Sie die Zahlungsfrist ein und begleichen Sie wenn immer möglich die ganze Rechnung. Wer seine Kreditkartenrechnung regelmässig am Monatsende zahlt, hat keine Probleme mit dem Verzugszins.
- Die Teilzahlungsoption ist eine teure Variante, weil die Zinsen ähnlich berechnet werden wie beim Verzug.
- Falls Sie die Monatsrechnung jeweils zu einem ungünstigen Zeitpunkt erhalten - zum Beispiel Ende Monat, wenn Sie Ihre Zahlungen schon gemacht haben: Vereinbaren Sie mit dem Karteninstitut ein anderes Rechnungsdatum.
- Sorgen Sie bei längerer Abwesenheit dafür, dass eine Vertrauensperson Ihre Kartenrechnungen kontrolliert und bezahlt. Sie können das Karteninstitut beauftragen, die Rechnungen vorübergehend an diese Person zu schicken.
Wichtig: Damit Ihre Vertrauensperson nötigenfalls direkt und rechtzeitig reklamieren kann, sollten Sie ihr eine schriftliche Vollmacht geben.
14. Dezember 2005 | Marco Diener
