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Artikel | K-Tipp 5/2006

Autofahrerin zu Unrecht gebüsst

Ein kleiner Schreibfehler - und schon flattert unbescholtenen Bürgern eine kuriose Busse ins Haus.

Kürzlich lag im Briefkasten von Anette Kuhnen aus Zug eine Mahnung der Firma MS Treuhand aus Hegnau ZH, die die Parkplätze der SBB bewirtschaftet. Im Schreiben stand, Anette Kuhnen habe am 21. Dezember ihren blauen Ford auf dem SBB-Areal in Räterschen ZH abgestellt.

Auf den Bussenzettel, der unter den Scheibenwischer geklemmt gewesen sei, habe sie nicht reagiert. Aber wenn sie die 40 Franken innert zehn Tagen bezahle, lasse sich «die Sache aussergerichtlich lösen».

Nur: Anette Kuhnen war am 21. Dezember in den Ferien. Sie hatte das Auto niemandem ausgeliehen, und niemand hatte Zugang zu den Schlüsseln. Ihr Auto ist nicht blau. Und es ist auch kein Ford.

«Da ist ein Schreibfehler passiert», sagt SBB-Sprecher Roland Binz auf Nachfrage. Man habe die Kantonszeichen TG und ZG verwechselt. Deshalb sei die Mahnung nach Zug gegangen statt in den Thurgau. «Wir haben Frau Kuhnen geschrieben. Sie muss die Gebühr natürlich nicht bezahlen», so Binz.

Eigentümlich ist nur: Offenbar ist Anette Kuhnen kein Einzelfall. In Internet-Foren finden sich immer wieder Einträge von Autofahrern, die zu Unrecht gebüsst worden sind - und immer war es die MS Treuhand, die das Geld eintreiben wollte.

(mdb)

08. März 2006


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