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Artikel | K-Tipp 6/2006

Umstrittenes Modell

Patienten müssen ihre Arztrechnungen nicht mehr selber bezahlen. Diese Abrechnungsmethode wendet die Helsana an. Doch das Modell hat auch Nachteile.

Die Krankenversicherung Helsana rechnet direkt mit Ärzten, Apothekern und Therapeuten ab. Diese schicken ihre Rechnungen nicht mehr an die Patienten, sondern per Computer gleich der Krankenkasse. Der Patient erhält nur noch eine Abrechnung für den Selbstbehalt und die Franchise.

Helsana wendet diese Methode auch dort an, wo es bislang nicht ging. Denn: In den meisten Kantonen ist immer noch der Patient der Schuldner des Arztes, nicht die Versicherung. Die direkte Abrechnung zwischen Arzt und Krankenkasse gilt nur in den Kantonen Glarus, Graubünden, St. Gallen, Schwyz und Uri. Allerdings: Mit Spitälern, Unfallversicherern und Apothekern rechnen die Krankenversicherer schon länger direkt ab, und zwar in der ganzen Schweiz.

Dass es in einzelnen Kantonen Ausnahmen gibt, zeigt das Beispiel der Zürcher Medix-Gruppenpraxis: Sie rechnet seit 2004 direkt mit den Krankenkassen ab. Patienten seien froh darüber, weil sie weniger Papierkram erledigen müssten, sagt der ärztliche Leiter, Felix Huber. Die Akzeptanz sei deshalb sehr hoch.

Auch die Helsana unterstreicht die Vorteile für die Versicherten: Sie müssten nicht mehr länger «Bank» spielen. Denn oft bezahlen die Patienten den gesamten Betrag, noch bevor ihnen die Krankenkasse das Geld zurückerstattet hat. Zudem: «Die Krankenkassen könnten jedes Jahr rund 80 bis 100 Millionen Franken an Verwaltungskosten sparen, wenn alle Ärzte nur noch elektronisch abrechnen würden», heisst es bei der Helsana.


Kritik von FMH und Patientenorganisation

Doch die Abrechnungsmethode stösst bei Patientenorganisationen und der Verbindung Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) auf grosse Skepsis. Der Hauptkritikpunkt: Der Patient sei aufgerufen, seine Arztrechnung zu prüfen, bevor er sie an die Krankenkasse schickt. «Man kann von den Patienten aber kein Kostenbewusstsein verlangen, wenn sie überhaupt keine Artzrechnung mehr zu Gesicht bekommen», bemängelt Pia Ernst von der Schweizerischen Patienten-Organisation (SPO).

Weiterer Kritikpunkt: Die Daten-Hoheit des Patienten gehe verloren. Pia Ernst: «Manche Untersuchungen, zum Beispiel ein HIV-Test, bezahlt der Patient lieber selber, weil er nicht will, dass die Krankenkasse die sensiblen Daten erhält.» Nur wer beim Arzt explizit einfordere, dass die Rechnung an ihn geschickt werde, könne auf die Datenübermittlung noch Einfluss nehmen.


Kassen haben keine einheitliche Haltung

Bemerkenswert: Selbst die Mitglieder des Krankenkassenverbandes Santésuisse sind sich über den Abrechnungsmodus uneins. Eine K-Tipp-Umfrage bei Krankenkassen bestätigt das uneinheitliche Bild:
- Neben der Helsana bevorzugen die CSS und die Concordia die direkte elektronische Abrechnung mit den Ärzten.
- Die Sanitas würde gerne öfter direkt abrechnen, doch viele Ärzte seien nicht bereit, auf diese Methode umzustellen.
- Intras und Swica rechnen in Einzelfällen direkt mit den Ärzten ab: etwa wenn der Patient es ausdrücklich wünscht oder sich schriftlich damit einverstanden erklärt.
- Assura hingegen betont, dass sie standardmässig über Patienten und nicht direkt mit Ärzten und Apothekern abrechnet.



Spielen Sie nie «Bank» für die Krankenkasse

- Verlangen Sie bei elektronischen Abrechnungen immer eine Rechnungskopie. Ärzte sind dazu verpflichtet, Ihnen eine Kopie auszuhändigen. Teilen Sie dem Arzt mit, dass er die Rechnung erst an die Krankenkasse weiterleiten soll, wenn Sie damit einverstanden sind.
- Die Rechnung zu kontrollieren, ist ohne Detailkenntnisse schwierig. Achten Sie aber auf folgende Eckdaten: verrechnete Zeiteinheiten und aufgeführte Untersuchungen und Therapien. Tauchen Unklarheiten auf, fragen Sie bei Ihrem Arzt nach (weitere Tipps siehe K-Tipp 16/04).
- Spielen Sie nie «Bank», sondern bezahlen Sie eine Arztrechnung erst dann, wenn Ihnen die Krankenkasse das Geld vergütet hat.

22. März 2006 | Vera Sohmer - vera.sohmer@ktipp.ch


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