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Artikel | Gesundheits-Tipp 4/2006

Vioxx: Swissmedic muss Akten herausgeben

Die Opfer des Rheuma-Mittels Vioxx können aufatmen: Jetzt darf der untersuchende Staatsanwalt endlich wichtige Akten zum fragwürdigen Medikament prüfen.

Weltweit klagen tausende von Patienten gegen den Hersteller des RheumaMittels Vioxx. Es löste schwere Nebenwirkungen aus. Auch in der Schweiz gibt es zahlreiche Betroffene. Der Zürcher Staatsanwalt Hans Maurer leitete in einem Fall eine Strafuntersuchung gegen die Firma MSD Schweiz ein - wegen fahrlässiger Tötung.

Doch die Arzneimittelbehörde Swissmedic verweigerte dem Staatsanwalt die Einsicht in wichtige Vioxx-Akten und berief sich auf das Amtsgeheimnis. Das deckte der Gesundheitstipp im Januar auf. Margrit Kessler, Präsidentin der Schweizerischen Patientenorganisation (SPO) kritisiert: «Swissmedic schützt die Pharmaindustrie statt die Patienten.» Das sei inakzeptabel.

Jetzt muss Swissmedic dem Staatsanwalt die Akten doch herausgeben. Das entschied kürzlich das Bundesstrafgericht in Bellinzona TI. Für SPO-Anwalt Werner E. Ott ist das ein wichtiger Grundsatzentscheid: «Das Interesse der geschädigten Patienten ist demnach höher zu gewichten als das Amtsgeheimnis.» Auch Staatsanwalt Maurer freut sich über den Entscheid. Er habe bereits mit dem Aktenstudium begonnen. «Mich interessieren vor allem die Unterlagen über die Herzrisiken von Vioxx und sämtliche Abklärungen, die nach der Zulassung des Medikaments gemacht wurden», sagt Maurer.

Die Swissmedic bestreitet den Vorwurf, die Pharmaindustrie zu schützen, und behauptet, im Interesse der Patienten zu arbeiten: «Wir begrüssen den Entscheid. Er erlaubt uns, die Akten zu öffnen, ohne mit zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen der Firmen rechnen zu müssen.»

(sm)

12. April 2006


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