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Kantone dürfen den Eigenmietwert gemäss Bundesgericht bis auf 60 Prozent der marktüblichen Miete senken. Der Kanton Glarus nutzt diesen Spielraum aus. Das hat den Berner Besitzer eines Ferienhauses im Kanton Glarus verärgert: Die Glarner Steuerbehörde belastete ihm einen Eigenmietwert in der Höhe von 100 Prozent der Marktmiete.
«Willkür», empörte sich der Berner und wandte sich ans Bundesgericht. Doch die obersten Richter entschieden gegen ihn: Grundsätzlich müsse der volle Eigenmietwert besteuert werden, befanden sie, so wie das beispielsweise bei der direkten Bundessteuer der Fall ist. Im Rahmen der verfassungsmässig abgestützten Wohneigentumsförderung stehe es den Kantonen jedoch frei, bis auf 60 Prozent herunterzugehen.
Doch das gelte nur für Erstwohnungen. Es sei «nicht wünschenswert», dass auch der Zweitwohnungsbau gefördert werde.
25. Oktober 2006
