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Artikel | saldo 17/2006

10 Fragen zu Internet-Verträgen

1. Sind übers Internet geschlossene Verträge verbindlich?
Ja. Sie sind grundsätzlich genauso verbindlich wie mündliche Verträge oder Vereinbarungen auf Papier.

2. Ist auf Preisangaben im Internet Verlass?
Ja. Es wäre unlauter, wenn ein Unternehmen über die Preise der angebotenen Waren falsche Angaben machen würde. Falls ein blanker Irrtum vorliegt, kann der Preis aber vor dem konkreten Vertragsabschluss korrigiert werden.

3. Kann man von einem Internet-Kaufvertrag zurücktreten?
Nein. Beim Kaufvertrag via Internet gibt es kein gesetzliches Rücktrittsrecht - so wenig wie bei den sonstigen Kaufverträgen. Ein Widerruf des Vertrags ist nur bei sogenannten Haustürgeschäften oder beim Kauf an Werbeveranstaltungen vorgesehen. In solchen Fällen gilt eine Widerrufsfrist von sieben Tagen.

4. Wann sind allgemeine Geschäftsbedingungen bei Internet-Verträgen gültig?
Bestandteil des Vertrags werden nur Bedingungen, die der Kunde kennt. Er muss das Kleingedruckte zur Kenntnis nehmen können. Er genehmigt es in der Regel mit einem Häkchen im dafür vorgesehenen Feld. Das gilt aber nicht, wenn er vom Anbieter an der Nase herumgeführt wird: etwa wenn man über Gratisangebote geködert wird und nur im Kleingedruckten ein Hinweis auf die Kosten versteckt ist.

5. Dürfen Minderjährige per Internet Verträge abschliessen?
Ja, wenn sie die bestellten Waren und Dienstleistungen mit ihrem Taschengeld, Lehrlingslohn usw. bezahlen können. Oder wenn ihre Eltern damit einverstanden sind.

6. Wie kann man sich bei Internet-Verträgen vor Gaunern schützen?
Die Zahlung sollte über einen Treuhandservice abgewickelt werden (etwa www. treuhand.ch). Dort bleibt der Betrag verwahrt, bis der Käufer die Ware erhalten und überprüft hat. Erst dann wird das Geld an den Verkäufer ausbezahlt. Für weniger teure Sachen bieten Online-Zahlungssysteme wie Pay Pal einen gewissen Schutz.

7. Wer haftet, wenn die Sache auf dem Versandweg verloren geht?
Derjenige, der für den Verlust verantwortlich ist: der Absender, falls er unsorgfältig gearbeitet hat, oder der Transporteur.

8. Wer trägt die Kosten des Versands?
Dies wird grundsätzlich im Vertrag geregelt. Fehlt eine Abmachung, hat der Käufer die Versandkosten zu bezahlen. Achtung beim Versand vom Ausland in die Schweiz über eine private Speditionsfirma: So entstehen deutlich höhere Kosten bei der Verzollung. Tipp: Verlangen Sie ausdrücklich den Transport mit normaler Post.

9. Haften Ebay, Ricardo & Co. für den Schaden, wenn man im Internet einem Betrüger zum Opfer gefallen ist?
Nein. Der geprellte Käufer muss sich an den Verkäufer wenden. Ebay und Ricardo führen die Vertragsparteien lediglich zusammen.

10. Muss man bezahlen, wenn unbemerkt eine kostenpflichtige Verbindung hergestellt wird?
Nein. Für einen gültigen Vertrag braucht es einen beidseitigen Vertragswillen. Bei Computerprogrammen, die sich im Hintergrund installieren und Sie über eine teure Leitung umleiten (Dialer), ist das nicht der Fall.

hrs




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1. Zählen Feiertage, die in die Ferien fallen, rechtlich gesehen zu den Ferientagen?
a) Ja, die Ferien wurden ja nicht unterbrochen.
b) Nein, Angestellte haben Anspruch auf Ferien und freie Feiertage.
c) Es kommt darauf an, wie viele Ferien jemand hat.

2. Wie viele zumutbare Nachmieter muss ein Mieter, der ausserterminlich auszieht, anbieten?
a) Einen.
b) Drei.
c) Fünf.

3. Dürfen Ladenangestellte die Taschen von Kunden gegen deren Willen durchsuchen?
a) Nein.
b) Ja.
c) Nur, wenn sie sicher sind, dass sie etwas Gestohlenes finden.

4. Wem gehört das Auto nach Ablauf des Leasing-Vertrages?
a) Dem Kunden.
b) Dem Garagisten.
c) Der Leasing-Gesellschaft.

25. Oktober 2006


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