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Artikel | saldo 20/2006

10 Fragen zu Bonus und Grati

1. Was ist der Unterschied zwischen dem 13. Monatslohn und einer Gratifikation?
Der 13. Monatslohn ist ein fester Lohnbestandteil, der auf jeden Fall zu bezahlen ist. Eine Gratifikation dagegen ist eine freiwillige Leistung des Betriebs. Bei unklaren Formulierungen in Verträgen wie «Ende Jahr wird ein 13. Monatslohn als Gratifikation ausbezahlt» wird ein fester Lohnbestandteil vermutet.

2. Ist der 13. Monatslohn auch geschuldet, wenn jemand noch kein ganzes Jahr gearbeitet hat?
Ja. Weil der Dreizehnte ein fester Lohnbestandteil ist, muss er auch bezahlt werden, wenn jemand während des Jahres eintritt.

3. Kann die Gratifikation trotzdem Bestandteil des Lohns sein?
Ja. Wenn ein Unternehmen die Gratifikation jahrelang regelmässig in gleicher Höhe und ohne jeden Vorbehalt bezahlt hat, kann von der stillschweigenden Vereinbarung ausgegangen werden, dass sie jedes Jahr geschuldet ist.

4. Muss die AHV auch vom 13. Monatslohn abgezogen werden?
Ja. Alle ausbezahlten Beträge sind AHV-pflichtig, ausser Spesen. Also auch der 13. Monatslohn, der Bonus oder die Grati.

5. Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf den 13. Monatslohn?
Nein. Das Gesetz kennt weder den 13. Monatslohn noch einen Bonus oder eine Gratifikation. Ein solcher Anspruch muss ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder in einem Gesamtarbeitsvertrag stehen.

6. Ist es zulässig, einen Bonus nur auszuzahlen, wenn jemand Ende Dezember in ungekündigter Stellung ist?
Ja. Weil der Bonus im Gesetz nicht geregelt ist, entscheidet allein der Text des Vertrags. Darin kann abgemacht werden, dass Boni nur dann ausbezahlt werden, wenn jemand in ungekündigter Stellung ist.

7. Darf ein Betrieb den 13. Monatslohn wegen des Bezugs von Krankentaggeldern kürzen?
Ja. Die Krankentaggelder werden gestützt auf den ganzen Jahreslohn, also inklusive 13. Monatslohn berechnet.

8. Ist der 13. Monatslohn oder eine Grati bei der Berechnung des Arbeitslosentaggelds zu berücksichtigen?
Ja. 13. Monatslohn, Gratifikation, Provisionen oder Ferien- und Feiertagsentschädigungen werden bei der Berechnung des Taggelds berücksichtigt. Für alle diese Lohnteile werden Arbeitslosenversicherungsprämien bezahlt.

9. Sind am Jahresende wegen des 13. Monatslohns die doppelten Alimente geschuldet?
Nein. Bei der Berechnung der Unterhaltsleistungen wurde der 13. Monatslohn bereits berücksichtigt. Darum sind am Jahresende keine zusätzlichen Alimente geschuldet.

10. Darf ein Betreibungsamt die Gratifikation pfänden, wenn eine Lohnpfändung besteht?
Ja. Jeder Schuldner hat Anspruch auf das Existenzminimum. Deshalb wird nur der darüberliegende Einkommensteil gepfändet. Dieser aber vollständig. Weil das Existenzminimum schon bei der Pfändung des Dezemberlohns berücksichtigt wurde, kann das Betreibungsamt den 13. Monatslohn vollumfänglich pfänden.

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Testen Sie ihr wissen

1. Welche dieser Verwandten haben im Erbrecht keinen Anspruch auf einen Pflichtteil?
a) Die Eltern.
b) Die Geschwister.
c) Die Kinder.

2. Wer muss den Schaden bezahlen, wenn die Katze des Nachbarn das Sofa zerkratzt?
a) Der Vermieter, falls er Haustiere toleriert.
b) Der Nachbar. Er trägt die Verantwortung für sein Haustier.
c) Der Eigentümer des Sofas.

3. Wer muss nach einem Einbruch in erster Linie für die Reparatur der Wohnungstür aufkommen?
a) Der Dieb.
b) Der Mieter.
c) Der Vermieter.

4. Darf ein Kaufhausdetektiv einen Verdächtigen ohne Einwilligung durchsuchen?
a) Ja, falls er einen Dieb auf frischer Tat ertappt.
b) Nein, das darf nur die Polizei.
c) Ja, aber nur unter Aufsicht des Geschäftsführers.

06. Dezember 2006


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