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Wer Post von der Swisscom erhält, sollte genau hinschauen: Vor einem Jahr führte die Telefonfirma eine zweimonatige Kündigungsfrist beim Festnetzanschluss ein. Gemerkt haben das wohl die wenigsten Kunden. Kein Wunder: Die Vertragsänderung wurde in einer Weihnachtsbroschüre mitgeteilt - zwischen Spezialangeboten und einem Gewinnspiel. Auch in der Telefonrechnung wurde nur einmal am Rand auf die neue Frist hingewiesen.
Swisscom-Kunde Erik S. war deshalb überrascht, als er seinen Festnetzanschluss Ende Jahr kündigte und zu einem neuen Anbieter wechselte: Weil er die Frist nicht eingehalten hat, verlangt die Swisscom von ihm eine Gebühr von Fr. 75.95.
Für saldo-Rechtsberater Hans Ruedi Schmid reicht diese versteckte Information nicht aus: «Vertragsänderungen müssen dem Kunden klar ersichtlich schriftlich mitgeteilt werden.» Ist dies nicht der Fall, könne der Kunde solche Strafgebühren ignorieren.
mmn
24. Januar 2007
