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Ein Heer von Aussendienstlern versucht, Cablecom-Produkte an die Leute zu bringen. Ihr Lohn reicht kaum zum Leben.
Man sieht sie vor Manor-Filialen, im Coop-Center, im Media Markt oder im Interdiscount: junge Frauen und Männer, die Cablecom-Produkte wie Digital Phone, Hispeed Internet, Digital TV oder Kombinationen dieser Abos verkaufen. Eine dieser sogenannten Product Promoterinnen war Andrea Meier (Name geändert), 21, aus dem Aargau. «Eine Freundin erzählte mir von dem Job. Ich war misstrauisch, doch dann dachte ich mir, besser als stempeln sei es alleweil.»
Zwei Monate lang brachte sie im Auftrag der Zürcher Carlton Consulting Group (CCG) Cablecom-Produkte an Kunden. «Mein Einsatzgebiet reichte von Zürich über den Kanton Aargau bis nach Bern und Biel», sagt die junge Frau. Wo sie am nächsten Tag eingesetzt würde, erfuhr sie jeweils am Vortag per Anruf oder SMS auf ihr Handy. Erst nach einigen Wochen gab es schriftliche Wochenpläne.
Andrea Meiers Stundenlohn: Fr. 10.70 - Ferien- und Feiertagsentschädigung inklusive. Ohne Ferienentschädigung betrug der Stundenlohn Fr. 9.70. Zum Vergleich: Laut Aargauer Amt für Wirtschaft und Arbeit beträgt der Mindestlohn für angelerntes Verkaufspersonal Fr. 18.60 pro Stunde, für jugendliche Verkaufsangestellte ab 19 Jahren immerhin noch Fr. 15.75.
Zusätzlich zum Lohn bekam Andrea Meier 23 Franken Spesen pro Arbeitstag für Fahrtkosten und Verpflegung. «Die Spesen mussten wir aus der eigenen Tasche vorschiessen, die Vergütung erfolgte mit der Auszahlung des Monatslohns.»
1400 Franken pro Monat für einen Vollzeit-Angestellten
Bei einem 100-Prozent-Pensum kam Andrea Meier monatlich auf rund 1400 Franken Lohn. «Ab 30 verkauften Cablecom-Abos sind zusätzliche Prämien vorgesehen, aber so viel habe ich gar nie verkauft», sagt sie.
August Meierhofer, Office Manager bei CCG, nimmt für seine Firma in Anspruch, im Vergleich zur Konkurrenz attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten: «Wir haben viele Mitarbeiter, die seit langem bei uns arbeiten und zufrieden sind.» Der Durchschnittslohn inklusive Prämien liege bei rund 3500 Franken pro Monat. Prämien machen laut Meierhofer rund die Hälfte des Lohnes aus. «Wer keine Prämien bekommt, hat auch nichts verkauft und ist bei uns fehl am Platz.» Der aktive Verkauf sei etwas anderes, als hinter einer Theke zu stehen, und liege schlicht nicht jedem. Das zeige sich relativ bald. Meistens, so Meierhofer, gingen die Erfolglosen innerhalb der Probezeit.
Cablecom-Sprecher Martin Wüthrich erklärt, dass seine Firma Wert auf professionelle Verkaufsagenten lege. «Wir gehen davon aus, dass die Partnerorganisation eine branchenübliche Entlöhnung gewährleistet, um eine möglichst hohe Motivation der Agenten zu erreichen.» Die Verkäufe der Promoter würden durch ein unabhängiges Team verifiziert, ausserdem führe man regelmässig Kundenbefragungen durch. «Allfällige Verstösse werden sanktioniert», so Wüthrich. Auch die CCG habe schon Anlass zu Beanstandungen gegeben.
Statt professionellem Training 1 Tag Einführung am Laptop
Ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung seitens Cablecom ist laut Wüthrich ein professionelles Training mit Zertifizierung der Verkaufsagenten. Ein solches Training hat Andrea Meier allerdings nie bekommen, geschweige denn eine Zertifizierung: «Ich bekam am ersten Tag eine Einführung am Laptop, damit hatte es sich.»
Für Andrea Meier war die Erfahrung mit CCG und Cablecom eine pure Enttäuschung. Und als sie nach zwei Monaten kündigte, musste sie gegenüber der Arbeitslosenkasse erst noch begründen, wieso sie den Job aufgegeben hat. «Dabei dürfte klar sein, dass man von 1400 Franken nicht leben kann.»
Ungültige Punkte
Nicht alles, was in Verträgen steht, ist rechtlich wirksam. Das gilt auch für den Arbeitsvertrag der Angestellten der Carlton Consulting Group (CCG).
- Ungültig ist der Passus, wonach die Anstellung nichtig wird, wenn ein Mitarbeiter die Cablecom-Prüfung nicht besteht. Die Kündigungsfrist muss dennoch eingehalten werden.
- Ungültig ist das im Vertrag enthaltene Konkurrenzverbot für die ganze Schweiz nach Beendigung der Tätigkeit. Dafür fehlen die gesetzlichen Voraussetzungen.
- Ungültig ist die Bestimmung, wonach Schulungskosten von 450 Franken zurückbezahlt werden müssen, falls der Vertrag weniger als 3 Monate dauert. Liegt keine Ausbildung, sondern nur eine Einführung in den Job vor, darf dafür nichts abgezogen werden.
04. April 2007 | Dani Winter
