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Das Handelsprozedere für Tiermehlimporte aus der EU in die Schweiz ist seit Ende 2004 rechtlich geregelt. Dies betont Dietmar Jentsch vom Deutschen Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Somit seien die von saldo aufgedeckten Tiermehllieferungen aus Deutschland in die Schweiz (saldo 5/07) spätestens ab diesem Zeitpunkt legal.
04. April 2007
