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Ich fuhr mit dem Velo in eine Fussgängerin. Sie erlitt Schürfungen und Prellungen und musste verarztet werden. An meinem Fahrrad war eine gültige Velo-Vignette befestigt. Zahlt die Versicherung den entstandenen Schaden?
Ja. Die Velo-Haftpflichtversicherung wird die Kosten übernehmen. Sie zahlt Personen- und Sachschäden, die Sie als Fahrer Dritten zufügen - aber nur, wenn eine gültige Vignette auch am Velo klebt.
Aber: Klebt die gekaufte Vignette nicht am Velo - etwa weil sie gestohlen wurde oder zu Hause in der Schublade liegt - gilt der Schutz nicht. In einem solchen Fall bleibt der angerichtete Schaden am Velofahrer hängen - selbst wenn er eine Kaufquittung für die Vignette vorlegen kann.
Wichtig: Velofahrer sind gesetzlich verpflichtet, das Fahrrad mit einer gültigen Vignette zu versehen. Das gilt auch für schulpflichtige Kinder. Die neue Vignette 07 müssen Sie spätestens am 1. Juni ans Velo kleben. Ohne gültige Vignette bezahlen Sie eine Busse von 40 Franken.
18. April 2007
