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Artikel | saldo 8/2007

10 verbreitete Rechtsirrtümer

1. Nur schriftliche Verträge sind gültig.
Falsch. Die meisten Verträge sind mündlich gültig, also auch ohne Unterschrift (etwa Kauf-, Arbeits- und Mietverträge). Nur in wenigen Fällen muss der Vertrag schriftlich verfasst sein (zum Beispiel der Lehrvertrag).

2. Man kann von jedem Vertrag innert sieben Tagen zurücktreten.
Falsch. Ein Vertrag ist in der Regel verbindlich. Ausnahmen sind etwa Haustürgeschäfte, Verträge über Konsumkredite oder Leasing-Verträge: Sie können innert sieben Tagen widerrufen werden.

3. Mit 50 haben alle Angestellten fünf Wochen Ferien zugut.
Falsch. Nur Lehrlinge und Angestellte unter 20 Jahren haben Anspruch auf fünf Wochen Ferien. Viele Betriebe räumen den Angestellten ab dem 50. Altersjahr freiwillig eine weitere Ferienwoche ein.

4. Mieter können verlangen, dass die Wohnung alle zehn Jahre neu gestrichen wird.
Falsch. Vermieter müssen eine Wohnung nur dann neu streichen lassen, wenn Wände und Decken unansehnlich geworden sind.

5. Beim ausserterminlichen Auszug müssen Mieter drei Nachmieter stellen.
Falsch. Damit man nicht schadenersatzpflichtig wird, genügt ein einziger zahlungsfähiger und zumutbarer Ersatzmieter, der den Mietvertrag übernehmen will.

6. Eltern haften für die Missetaten ihrer Kinder.
Falsch. Die Eltern müssen für den Schaden nur dann aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ein Kind haftet für angerichteten Schaden, wenn es urteilsfähig ist - also sobald es die Konsequenzen seiner Handlungen abschätzen kann. Das ist in der Regel frühestens ab sieben Jahren der Fall.

7. Der Ehepartner haftet immer für die Schulden des Ehegatten.
Falsch. Hat ein Ehegatte das Geld für sein persönliches Vergnügen verjubelt, kann der andere Ehepartner nicht belangt werden. Handelt es sich aber um Schulden für die laufenden Bedürfnisse der ehelichen Gemeinschaft und der Familie (Nahrung, Kleidung, Krankenkasse usw.), so haften beide Ehepartner solidarisch.

8. Das Leasing-Auto gehört nach dem Vertragsende dem Leasingnehmer.
Falsch. Leasing ist kein Abzahlungskauf, sondern eine Miete. Das Auto bleibt also auch nach Ablauf der Vertragsdauer im Eigentum der Leasing-Firma. Wer den Wagen übernehmen will, muss ihn dem Leasing-Unternehmen wohl oder übel abkaufen.

9. Vor einer Betreibung muss mindestens einmal gemahnt werden.
Falsch. Betreiben kann jeder jeden, sogar grundlos. Das Betreibungsamt prüft nicht, ob eine Forderung berechtigt ist. Sinn einer Mahnung: Ab Empfang ist der Schuldner in Verzug gesetzt. Ab dann muss er Verzugszins bezahlen. Laut Gesetz beträgt der Verzugszins 5 Prozent. Er ist vertraglich abänderbar.

10. Beim Umtausch einer Sache muss man einen Gutschein akzeptieren.
Falsch. Wird umgetauscht, weil die Ware mangelhaft ist, kann der Kunde sein Geld zurückfordern. Nur bei freiwilligem Umtausch muss der Kunde einen Gutschein akzeptieren. Andere vertragliche Abreden sind zulässig.

bw/oh



Testen Sie ihr wissen

1. Darf ein 13-jähriger Schüler für Botengänge und leichte Tätigkeiten eingesetzt werden?
a) Ja.
b) Nur wenn er frühreif ist.
c) Nein.

2. Wann sind Angestellte gegen Freizeitunfälle obligatorisch versichert?
a) Immer.
b) Wenn sie über acht Stunden pro Woche angestellt sind.
c) Wenn sie mindestens ein 80-Prozent-Pensum arbeiten.

3. Muss sich ein Patient mit einer Kopie seiner Krankengeschichte zufriedengeben?
a) Ja.
b) Nein, er hat Anspruch auf das Original.
c) Der Arzt kann wählen, ob er das Original oder Kopien herausgeben will.

4. Haben Kranke mit einer halben IV-Rente auch eine Invalidenrente der Pensionskasse zugut?
a) Nein.
b) Ja, falls sie noch teilweise arbeiten.
c) Ja, auch eine halbe Rente.

Auflösungen auf Seite 31

02. Mai 2007


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