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Ein Züchter kaufte von einem Mann in Sorens FR sechs Papageien für 4800 Franken. Eines der Tiere trug ein Virus in sich, das in der Folge den ganzen Tierbestand des Züchters tötete. So entstand dem Züchter ein Schaden von rund zwei Millionen Franken.
Für diesen Millionenbetrag muss der Verkäufer geradestehen. Denn wegen des Virus konnte der Züchter den Kaufvertrag rückgängig machen - und für diesen Fall steht im Gesetz, dass der Verkäufer nicht nur den Kaufpreis ersetzen muss, sondern auch den «Schaden, der dem Käufer durch die Lieferung fehlerhafter Ware unmittelbar verursacht worden ist».
(em)
Bundesgericht, Urteil 4C.180/2005 vom 28.11.2006
09. Mai 2007
