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An die Aufsichtspflicht der Eltern dürften nicht allzu hohe Anforderungen gestellt werden. So entschieden die Bundesrichter kürzlich. Ein Vater komme beim Schlitteln seiner Sorgfaltspflicht auch dann nach, wenn er seine drei- und fünfjährigen Kinder einen flachen Schlittelhang alleine hinunterfahren lasse. Er habe den Bob nicht begleiten müssen.
Die Bundesrichter wiesen die Klage einer Frau ab, die von den Kindern umgefahren worden war und sich dabei verletzt hatte. Man müsse sich sogar fragen, ob die Frau den Unfall nicht zum Teil selbst verschuldete, weil sie nicht aufpasste, sondern ihren Enkeln zuwinkte.
Bundesgericht, mündliche Verhandlung des Urteils 5C_41/2007 vom 14. Juni 2007
27. Juni 2007
