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Die UBS misst mit zwei Ellen, wenn es um Retrozessionen geht – und Kunden werden eher verwirrt denn informiert.
Die UBS hat ihren Kundenberatern ein Schreiben zu Retrozessionen verteilt. Die Bank gibt darin Standard-Antworten vor, wenn Kunden Fragen zu Retrozessionen haben.
Retrozessionen sind Vertriebsprämien. Sie fliessen beispielsweise von der UBS an einen Vermögensverwalter, wenn dieser seinen Kunden UBS-Produkte verkauft hat. Retrozessionen gehören aber dem Kunden, wie das Bundesgericht entschieden hat.
Nun kassieren auch die Banken Geld, das eigentlich ihren Kunden gehört – etwa von Fondsherausgebern. Verkauft die UBS einem Anleger Fonds eines Drittanbieters, erhält sie von diesem Retrozessionen.
Die UBS akzeptiert den Bundesgerichtsentscheid aber nicht. Sie unterscheidet in ihrem internen Papier spitzfindig zwischen Retrozessionen und Vergütungen. Sie schreibt, Vergütungen seien ein Entgelt für ihre Leistung zugunsten von Dritten. Diese Vergütungen würden nicht den Kunden zustehen.
K-Geld wollte wissen, wie sich denn die Leistungen eines Vermögensverwalters, der Retrozessionen kassiert, unterscheiden von den Leistungen der UBS, die Vergütungen kassiert.
Die UBS machte es sich einfach. Sie schrieb nur: «Die Unterscheidung zwischen Retrozessionen, die eine Bank einem Vermögensverwalter bezahlt, und Vergütungen, welche Banken von Anbietern von Anlageprodukten erhalten, ist juristischer Natur und nicht in ein paar Zeilen zu erledigen.»
31. August 2007 | Philipp Lütscher
