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Die Raiffeisen-Banken locken Kleinanleger mit vermeintlich hohen Zinsen. Die tatsächlich ausbezahlten Zinsen sind dann aber eine Enttäuschung.
Der Prospekt zum Anlageprodukt mit dem abstrakten Namen Raiffeisen Zinspapier mit Bonus Plus CHF III verspricht «3,5 % Coupon für die ersten 18 Monate, danach bis 8,5 % Coupon für die Folgejahre» – bei 100-prozentigem Kapitalschutz.
Werner Lutz aus Kloten ZH liess sich davon überzeugen. Er investierte vor zwei Jahren 10 000 Franken in das von der Bank Vontobel geschaffene und von der Raiffeisen-Gruppe vertriebene strukturierte Produkt.
Die Ernüchterung kam im vergangenen Juni, als Lutz statt der erwarteten rund 1000 Franken Zins für die ersten 18 Monate nur 693 Franken erhielt.
Die im Prospekt genannten 3,5 Prozent Zins bezogen sich entgegen der im Bankgeschäft üblichen Regelung nämlich nicht auf ein Jahr, sondern auf die 18 Monate. Der effektive Jahres-zins lag bei nur 2,33 Prozent.
«Das ist für einen Laien völlig undurchsichtig», ärgert sich Anleger Lutz. Sein Ärger ist verständlich, denn auch die Raiffeisen-Banken zahlen ja auf ein Sechs-Monate-Festgeld mit 1,8 Prozent Zins nach Ende der Laufzeit nicht 1,8 Prozent, sondern nur 0,9 Prozent Zins. Die Zinsangabe bezieht sich auch hier wie üblich auf ein Jahr.
Abgesehen davon ist der Beschrieb inkonsequent formuliert. Gemäss der Vontobel/Raiffeisen-Logik müsste sich die Formulierung «bis 8,5 % Coupon für die Folgejahre» auf die ganze Laufzeit des Papiers, bis 2012, beziehen. Hier ist aber tatsächlich ein Jahreszins von 8,5 Prozent gemeint.
Doch auch hier folgt die Enttäuschung auf dem Fuss: Aus dem Wörtchen «bis» muss der Anleger ableiten, dass es sich bloss um eine maximale Verzinsung handelt. Effektiv hängt die Verzinsung von der Entwicklung eines Aktienkorbs ab und dürfte deshalb aufgrund der heutigen Börsensituation deutlich tiefer ausfallen.
Raiffeisen-Sprecher Stefan Kern versteht den Ärger seines Kunden nicht. Ebenso wenig stört ihn die unklare Formulierung: «Im Produkteblatt ist die Produkterechnung ja beschrieben», sagt Kern zum Zahlenwirrwarr.
Die Formel für die Berechnung des Coupons findet sich dort tatsächlich – doch sie ist für Laien absolut unverständlich.
Bleibt die Frage, wie sich solche Verwirrspiele mit dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) vereinbaren lassen. Darin heisst es nämlich, dass der vereinfachte Prospekt für strukturierte Produkte «für den Durchschnittsanleger leicht verständlich» formuliert sein müsse.
Die Bankenkommission äussert sich als Aufsichtsbehörde nicht zu diesem Produkt. Da es bereits 2005 auf den Markt gekommen sei, falle es nicht unter das KAG von 2006, sagt EBK-Sprecher Alain Bichsel.
31. August 2007 | Fredy Hämmerli
