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Artikel | K-Tipp 14/2007

Lockvogel-Inserate: Legal, illegal, dental

Zahnärzte müssen ihren Namen angeben, wenn sie öffentlich für ihre Praxen werben. Ein Zürcher Zahnarzt jedoch umgeht diese Bestimmung mit einem Trick.

Kenne einen günstigen und sehr guten Zahnarzt in Zürich. Mehr 044 ……» So lautet der Inseratetext, der jüngst im Tagblatt der Stadt Zürich zu lesen war. Die  aufgeführte Telefonnummer gehört Andreas Szabo, der in der Stadt die Dentatop GmbH führt. Die Firma vermittelt unter anderem auch Wellness- und Badeferien in Ungarn.
Auf Wunsch stellt Szabo dem Anrufer die Unterlagen des Zahnarzts umgehend zu. Beim «guten und sehr günstigen» Fachmann, der aus Kostengründen auf einen eigenen Telefondienst verzichtet, handelt es sich um Zoltán Hunyady. Der gebürtige Ungar schreibt über sein zahnärztliches Know-how: Setzen von Implantaten, kieferorthopädische Eingriffe oder einfach allgemeine und ganzheitliche, naturheilkundliche Zahnbehandlungen.
Hätte sich Hunyady selber anonym als Zahnarzt angepriesen, hätte er gegen die Zahnärzte-Verordnung verstossen. Denn sie verlangt, dass bei «Auskündungen» immer die Namen der praxisberechtigten Personen enthalten sein müssen. Mit dem Trick, Szabo als Mittelsmann vorzuschieben, umschifft Hunyady die gesetzlichen Klippen.
Alexander Weber, Sekretär der Schweizerischen Zahnarzt-Gesellschaft, hat allerdings keine Freude an Hunyadys Werbeauftritten: «Der potenzielle Pa-
tient hat von Anfang an Anspruch darauf zu erfahren, wer hinter einem solchen Lockvogel-Inserat steckt.»

06. September 2007 | Thomas Heer


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