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Artikel | saldo 18/2007

Musiktauschbörsen: Den Upload verhindern

Wer Musik aus dem Internet herunterlädt, kann unfreiwillig zum «Uploader» werden.

Grund: Die Software vieler Tauschbörsen lädt nicht nur herunter, sondern bietet die Musik auf der eigenen Festplatte automatisch online wieder an. Das ist verboten, wenn es sich um urheberrechtlich geschützte Musik handelt.

Bei Tauschbörsen wie Kazaa, Limewire oder Xtorrent kann man sich aber schützen, indem man die Einstellungen der Software anpasst. Zu finden sind sie unter «seeding», «sharing files» oder «freigegebene Dateien». Beim verbreiteten Programm Limewire geht es so: In den Einstellungen auf «freigeben» klicken. Dann bei «Basic» und «Advanced» die Häkchen wegklicken.

Wichtig: Nach der Revision des Urheberrechts ist es weiterhin erlaubt, urheberrechtlich geschützte Musik herunterzuladen. Nur das Anbieten im Internet ist verboten.

03. November 2007


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Musiktauschbörsen: Den Upload verhindern
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Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
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Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
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