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Prämien für eine Kranken-Zusatzversicherung gehören laut Bundesgericht nicht ins Existenzminimum.
Im konkreten Fall wehrte sich der Kläger gegen einen Entscheid der Genfer Betreibungsbehörden. Diese hatten die Prämien für die Zusatzversicherung bei der Berechnung des Existenzminimums nicht berücksichtigt. Der Genfer argumentierte, aufgrund seines Gesundheitszustandes werde er nie mehr eine Zusatzversicherung abschliessen können. Laut Bundesgericht können zum Existenzminimum aber nur die unverzichtbaren Auslagen gezählt werden. Gläubiger dürften nicht zur Finanzierung von Leistungen gezwungen werden, die über die Grundversicherung hinausgehen.
Bundesgericht, Urteil 5A_654/2007 vom 4. März 2008
31. März 2008
