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In einem Grundsatzurteil spricht das Bundesgericht einem Hauseigentümer in Opfikon ZH eine Entschädigung von 150 000 Franken zu. Die Vorinstanz hatte die Klage wegen übermässiger Lärmbelästigung durch den Flugverkehr auch bereits gutgeheissen, die Summe aber auf 140 000 Franken festgelegt. Das Haus des Klägers liegt rund 2,7 Kilometer von der Südabflugpiste 16 entfernt.
Bundesgericht, Urteil 1E.15/2007 vom 8. Februar 2008
13. April 2008
