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Bisher büssten die SBB jeden, den sie in Zügen mit Selbstkontrolle ohne gültiges Billett erwischten. Nun weist ein Gericht die SBB in die Schranken.
Wie saldo 10/07 berichtete, nahm Rudolf von Schumacher in Zürich irrtümlich einen Zug nach Olten statt nach Baden. Bei der Rückfahrt nach Zürich kam er in eine SBB-Kontrolle, ohne ein gültiges Ticket zu haben.
Die SBB erstattete Anzeige gegen ihn. Das Amtsgericht Olten sprach ihn nun frei. Die SBB müssen ihm eine Entschädigung von 1000 Franken bezahlen. Schumacher hatte sich geweigert, die Busse zu zahlen, da seine Irrfahrt «keine Straftat, sondern ein Irrtum war». Strafbar ist laut Gesetz nur das absichtliche Schwarzfahren.
23. Juni 2008
