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Wer auf alten Verlustscheinen sitzt, kann sie einem Inkassobüro überreichen. Wer sie allerdings der Intrum Justitia übergibt, macht ein schlechtes Geschäft.
Das kann jeder Firma passieren: Kunden bestellen etwas, nehmen die Ware entgegen – und zahlen dann die Rechnung nicht. Dann leitet die Firma eine Betreibung ein – und falls das nichts bringt, erhalten geprellte Lieferanten am Schluss des Verfahrens einen Verlustschein.
Auch die Geschäftsfrau Jacqueline Ott aus Kerns OW sass auf Verlustscheinen. Weil solche Papiere erst nach 20 Jahren verjähren, übergab sie die Verlustscheine der Intrum Justitia.
Für Gläubiger mit Verlustscheinen ist das eine bequeme Möglichkeit, um doch noch zumindest einen Teil ihres Guthabens zu erhalten. Denn Inkassofirmen bieten auch die Dienstleistung «Verlustschein-Inkasso» an. Sie melden sich dann beim Schuldner und versuchen, auf einvernehmliche Weise oder auf dem Gerichtsweg wenigstens einen Teil der alten Schuld einzutreiben.
Doch für Jacqueline Ott endet die Übergabe an die Intrum mit einem Riesenfrust. «Nie mehr Intrum Justitia», sagt Ott heute. Wer nämlich Verlustscheine der Intrum gibt, muss einen sogenannten «Partnerschaftsvertrag» unterschreiben. Anders gehe es nicht, bestätigt die Intrum Justitia. Und das kostet eine Jahresgebühr von 450 Franken.
Und: Wenn es der Intrum gelingt, den Verlustschein zu «realisieren», also beim ehemaligen Schuldner Geld zu holen, kassiert sie auch noch 50 Prozent der eingetriebenen Summe als Erfolgshonorar.
Jahresgebühr steht schief in der Landschaft
Was Ott besonders ärgert: Am Telefon habe ihr eine Intrum-Mitarbeiterin gesagt, es entstünden für sie gar keine Kosten. Darauf hat sie sich verlassen – doch jetzt verlangt die Intrum von ihr trotzdem eine Jahresgebühr.
Die hohe Intrum-Jahresgebühr steht schief in der Landschaft. Eine Umfrage von K-Geld bei rund 15 anderen Inkassofirmen hat gezeigt: Die meisten «versilbern» Verlustscheine ohne eine fixe Gebühr oder Pauschale und damit auf reiner Erfolgsbasis (oder in seltenen Fällen gegen eine «Eröffnungsgebühr» für beispielsweise 45 oder 100 Franken).
Üblich für die Inkassofirma ist aber die Erfolgsprovision, die zwischen 35 und 55 Prozent schwankt. Einige Inkassofirmen ziehen dem Gläubiger zusätzlich noch Kosten ab, andere nicht.
Der Tipp ist klar: Wer Verlustscheine einer Inkassofirma übergibt, sollte sich vorher nach den genauen Konditionen erkundigen. Übrigens: Wer mit der Arbeit des Inkassobüros nicht zufrieden ist und die Verlustscheine zurückverlangt, muss bei fast allen Inkassofirmen die aufgelaufenen effektiven Kosten zahlen.
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25. August 2008 | Ernst Meierhofer
