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Artikel | K-Tipp 16/2008

Zu viel Ferien bezogen: Ist ein Lohnabzug zulässig?

Seit Mai habe ich eine neue Stelle. Schon im Juli habe ich meine gesamten Jahresferien von vier Wochen bezogen und anschliessend das Arbeitsverhältnis auf Ende Oktober gekündigt. Nun will mir mein Arbeitgeber zwei Wochen Ferien vom Lohn abziehen. Ich hätte nur Anspruch auf zwei Wochen, da ich ja insgesamt lediglich sechs
Monate gearbeitet hätte. Darf er das?

Ja. Haben Sie am Ende des Arbeitsverhältnisses zu viel Ferien bezogen, kann der Arbeitgeber diese vom Lohn abziehen. Voraussetzung ist, dass Sie die Ferien selbst gewünscht und selber gekündigt haben.
Ein solcher Abzug ist nicht zulässig, wenn Sie deshalb so viele Ferien bezogen haben, weil der Arbeitgeber Betriebsferien ohne Möglichkeit einer Ersatzarbeit angeordnet hatte.  

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30. September 2008 | oh


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Zu viel Ferien bezogen: Ist ein Lohnabzug zulässig?
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