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Eine Mietzinserhöhung, die nicht auf dem amtlichen Formular mitgeteilt wird, ist nichtig. Ahnungslose Mieter können den irrtümlich bezahlten Mehrbetrag bis maximal zehn Jahre zurückfordern.
Das wurde einem Vermieter zum Verhängnis. Er hatte einem Mieter den Mietzins über Jahre hinweg mit Zusatzvereinbarungen und einem neuen Vertrag von 1150 Franken auf 1700 Franken pro Monat erhöht. Weil er dazu nie das vorgeschriebene Formular verwendet hatte, muss er dem Mieter nun 47’350 Franken zurückzahlen. Diese Rückerstattung hätte das Bundesgericht laut dem Urteil nur abgewiesen, wenn der Mieter die Anfechtungsmöglichkeit der Erhöhungen gekannt und bewusst auf Einsprache verzichtet hätte.
Bundesgericht, Urteil 4A_198/2008 vom 7. Januar 2009
28. März 2009
