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Artikel | K-Tipp 09/2009

Finden Sie die Unterschiede?

Die Firma NMC ging mit einem irreführenden Formular auf Kundenfang. Jetzt hat sie es leicht geändert – aber es bleibt eine Konsumentenfalle.

Die NMC-Register AG in Zürich betreibt ein «Register für Handel und Industrie». Sie verschickt Schreiben mit Einzahlungsschein an Firmen. Viele Empfänger fallen darauf herein und zahlen, denn die Formulare sehen ähnlich aus wie die Rechnungen der offiziellen Handelsregisterämter.

Mit dem bisherigen Schreiben hat die NMC-Register AG gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen. Das Formular sei irreführend, die Offerte als Rechnung getarnt und nicht ohne Weiteres als Angebot erkennbar, urteilte das Bundesgericht (siehe K-Tipp 18/08).

Nun hat die NMC das Formular leicht modifiziert (siehe pdf-Artikel). Auf den ersten Blick ist es noch gleich. Doch Rudolf Schnider, Rechtsvertreter der NMC, sieht das anders. Er hat dem K-Tipp die fünf Unterschiede erläutert (auf den beiden Formularen im pdf-Artikel gelb markiert).

Mit diesen Änderungen ist dem Bundesgerichtsurteil laut Schnider «gebührend Rechnung getragen bzw. der Gesamteindruck dahingehend verändert worden, dass eine Verwechslungsgefahr gebannt» sei. «Vorsicht, Falle!», heisst es aber immer noch beim Handelsregisteramt Bern-Mittelland, das – wie an-dere Handelsregisterämter auch – vor solchen Angeboten warnt.

Auch der K-Tipp rät: Nicht einzahlen! Die gebotene Dienstleistung ist ihr Geld nicht wert. Auffallend am neuen Formular ist: Der verlangte Preis hat sich innert Jahresfrist von Fr. 495.50 um 40 Prozent auf Fr. 695.50 erhöht. Der K-Tipp hat Firmenchef Pius Gasser gebeten, den Grund für diese Erhöhung zu nennen. Es kam keine Antwort.

03. Mai 2009 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp


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