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Wer im Internet auf eine Abo-Falle hereingefallen ist, muss die Rechnung nicht bezahlen. Die Rechnung ist anfechtbar, Betroffene können weitere Mahnungen ignorieren.
Seit über drei Jahren erhält die K-Tipp-/Saldo-Rechtsberatung täglich etliche Anfragen von verunsicherten Internetnutzern. Sie haben vermeintlich kostenlose Angebote im Internet genutzt und im Nachhinein eine Rechnung erhalten.
Der Trick: Die Anbieter – mehr dazu auf der aktuellen Warnliste – verstecken die Kosten im Kleingedruckten oder heben sie zu wenig hervor, so dass man sie leicht übersieht. Weil die Benutzer ihre E-Mail- oder sogar Heimadresse angeben, schneit ein paar Wochen später eine Rechnung oder gleich eine Mahnung ins Haus.
Vorgehen: Teilen Sie dem Anbieter mit, dass Sie den Vertrag anfechten und die Rechnung nicht bezahlen. Die Darstellung der Website sowie die Teilnahmebedingungen seien irreführend und täuschend gewesen. Zudem verstosse das Internetangebot gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Auf weitere Zahlungsaufforderungen und Drohungen mit rechtlichen Schritten müssen Sie dann nicht mehr reagieren.
Hier beantwortet die Rechtsberatung die häufigsten Fragen:
Muss ich auf die Rechnung/Mahnung/Zahlungsaufforderung reagieren?
Wer sich 100 Prozent sicher ist, nie auf der Internetseite gewesen zu sein, muss nicht reagieren.
Sonst gilt: Wer auf Nummer sicher gehen will, ficht den Vertrag innerhalb eines Jahres an. Ansonsten genehmigt man ihn. Das hätte aber nur Konsequenzen, wenn die Betreiber in der Schweiz tatsächlich einmal rechtliche Schritte einleiten sollten. Ein solcher Fall ist der Rechtsberatung nicht bekannt, bisher ist es bei Drohungen von Inkassobüros und Rechtsanwälten geblieben.
Muss ich meinen Einwand eingeschrieben schicken oder reicht ein E-Mail?
Um im Streitfall beweisen zu können, dass man den Vertrag angefochten hat, müsste man einen eingeschrieben Brief schicken. Das ist wiederum nur von Bedeutung, wenn der Betreiber tatsächlich einmal rechtliche Schritte einleitet. Wer auf der sicheren Seite sein will, schickt also einen eingeschrieben Brief.
Wie muss ich vorgehen, wenn sich mein minderjähriges Kind angemeldet hat?
Sie können dem Betreiber mitteilen, dass Sie den Vertrag nicht genehmigen. Vorsorglich würden Sie den Vertrag anfechten, weil die Darstellung der Website sowie die Teilnahmebedingungen irreführend und täuschend gewesen seien. Zudem verstosse das Internetangebot gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Mein Kind soll ein falsches Geburtsdatum angegeben. Hat es sich damit strafbar gemacht?
Nein. Wenn ihr Kind meinte, es handle sich um ein kostenloses Angebot, hat es sich nicht strafbar gemacht.
Soll ich eine Ausweiskopie meines Kindes schicken?
Nein, das ist nicht nötig.
Ich habe vor rund einem Jahr für ein solches «Abo» bezahlt und nun die Rechnung für das zweite Jahr erhalten. Kann ich mich wehren?
Ja. Schicken Sie einen eingeschriebenen Brief. Teilen Sie mit, Sie hätten die erste Rechnung irrtümlich bezahlt. Erst nach Erhalt der zweiten Rechnung sei Ihnen der Irrtum bewusst geworden.
13. Mai 2009 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp
Kommentare (78) |
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Nie habe ich mich da nagemeldet. Nie eine Rechnung bezahlt. Aber
ständig Newsletter "Er, 32 sucht.." erhalten. Natürlich auch
nie darauf reagiert. Seit kurzem kommen nun Mahnungen rein. Die ersten
zwei habe ich ignoriert. Die heute eingetroffene 3.Mahnung bringt mich
doch in's grübeln. Ich habe mich nun auf der Seite mit meiner
Mailadresse angemeldet und auf Passwort vergessen geklickt (irgendwie
muss ich ja registriert sein) > tatsächlich erhalte ich
umgehend eine Mail, allerdings mit der Anschrift "Sehr geehrte Frau
Raimann".... ich heisse natürlich nicht so!! Hat jemand schon
mal so eine Mail wie untenstehend erhalten? Wie ernst muss ich das
nehmen? Was kann / soll man in so einer Situation machen? DANKE
für die Hilfe. Ich mache mir nun echt Sorgen. Betreff:
Zahlungserinnerung / 3. Mahnung > Sehr geehrtes Mitglied, >
> letztmalig möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir noch
> immer keine Zahlung aufgrund unserer vorangegangenen >
Mahnungen verzeichnen konnten. > > Wir erwarten die Zahlung des
noch ausstehenden > Gesamtbetrags in Höhe von CHF 491,50
innerhalb der nächsten > zehn Werktage auf das unten stehende
Konto. > > Offene Forderung inklusive Bearbeitungsgebühr:
CHF 491,50 > Rechnungsnummer: EP-1936719 > Verwendungszweck
(Ihre Chiffre): 7E3001E8 > > Empfänger: EliteMedianet GmbH
> Bank: Commerzbank AG Zweigniederlassung Zürich >
Bankcode: 8836 Konto-Nr: 120046800EUR IBAN: CH47 0883 6120 0468 0010
0 S.W.I.F.T.: COBACHZHXXX Postkontonummer: 91-689419-8 Anschrift der
Bank: Färberstrasse 6 CH-8008 Zürich Sollten wir wider
Erwarten keinen Zahlungseingang in vollem Umfang verzeichnen
können, sehen wir uns gezwungen, den Mahnvorgang
fortzuführen und Ihren Fall, ohne weitere Ankündigung, an
unseren Inkassodienstleister abzutreten. Dieses Vorgehen würde
Ihnen erhebliche Mehrkosten verursachen. Wir unterrichten Sie
gemäß § 28 a Absatz 1 Satz 1 Nr.4 c
Bundesdatenschutzgesetz, dass wir Ihre Daten nach einer Prüfung
im Einzelfall an die SCHUFA übermitteln können, sollten Sie
die Zahlung weiterhin verweigern. Sollten Sie Ihre Zahlung innerhalb
der in der Zahlungserinnerung angegebenen Frist angewiesen haben,
betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos. Mit
freundlichen Grüßen Ihr ElitePartner.ch Team
www.ElitePartner.ch ist ein Service der EliteMedianet GmbH Am
Sandtorkai 50 20457 Hamburg Deutschland Impressum:
http://www.ElitePartner.ch/Impressum Ort der Handelsniederlassung:
Hamburg Handelsregisternummer: HRB 89338 Registergericht: Amtsgericht
Hamburg Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 232 608 571
Geschäftsführer: Dr. Jost Schwaner, Dr. Georg Pagenstedt
Seit über einem Jahr hatte ich Ruhe von IContent, die geltend
machten, dass ich mich auf deren Seite outlets.de registriert
hätte. Als Beweis führen sie jeweils eine IP Adresse und
meine E-Mail Adresse an. Ich hatte damals einen eingeschriebenen
Brief geschickt, in dem ich den Vertrag anfocht. Darauf reagierten sie
nicht. Nun habe ich einen Brief der Deutschen Zentral Inkasso GmbH in
Berlin erhalten, in dem sie mir mit der gerichtlichen Eintreibung und
einem "negativen Schufa Eintrag" drohen - der angeblich geschuldete
Betrag ist nun von EUR 96.-- auf EUR 159.73 angewachsen. Wie soll ich
mich nun verhalten? Vielen Dank für nützliche Tipps
Ich habe heute ein Schreiben v. Deutsche Zentral Inkasso erhalten.
Ich wohne in der Schweiz. Meine frage ist ob ich dieses schreiben
ignorieren oder ernst nehmen soll? Mein Freund meint das ich es nicht
ernst nehmen soll. Seit einem Jahr habe ich von denen nichts gelesen.
Das beste ist noch......das schreiben ist nicht mal "eingeschrieben"
verschickt. Liege ich hier falsch?? Wer ist in dieser Lage......bzw.
wer wohnt in der Schweiz und erhält auch so ein schreiben wie ich
? Für zahlreiche Antworten wäre ich dankbar. Danke
Übergabe Ihrer Daten an das Gericht Sehr geehrter Herr /
Frau , leider haben Sie Ihre Rechnung ....... vom 2009-02-14
13:08:50 bis zum heutigen Tage nicht ausgeglichen. Durch den
Mehraufwand sind uns weitere Kosten entstanden, wir werden Ihre Daten
jetzt an das Gericht übergeben um die Forderung durchzusetzen.
Sollten Sie nicht unverzüglich die Rechnung begleichen, werden
Kosten in Höhe von 500,00 EUR oder mehr auf Sie zukommen. Des
Weiteren übergeben wir Ihre Daten unverzüglich der SCHUFA,
ab diesem Zeitpunkt sind Sie nicht mehr kreditwürdig.
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---- Wir fordern Sie letztmalig auf den offenen Gesamtbetrag zu
überweisen: Beschreibung: 12-Monatszugang für Anmeldung
vom 2009-02-14 13:08:50 7,00 EUR / Monat, Zahlung laut AGB ein Jahr
im Voraus Preis: 84,00 EUR Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag
von 84,00 EUR bis zum 15.09.2011 auf das nachfolgende Konto:
----------------------------------------------------------------------
---- Für Kunden aus Deutschland: Kontoinhaber: Fu-Media
Kontonummer: 250 123 600 Bankleitzahl: 291 623 94 Bank: Volksbank
----------------------------------------------------------------------
---- Für Kunden aus dem Ausland: Kontoinhaber: Fu-Media IBAN:
DE66 2916 2394 0250 1236 00 SWIFT-BIC: GENODEF1OHZ Bank: Volksbank
----------------------------------------------------------------------
---- Wichtig: Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre Kunden- und
Rechnungsnummer an und als Kontoinhaber die Firma Fu Media, ansonsten
kann Ihre Zahlung bei uns nicht zugeordnet werden.
----------------------------------------------------------------------
---- Ihre Kundennummer: ....... Ihre Rechnungsnummer: .......
----------------------------------------------------------------------
---- Sollte weiterhin keine Zahlung erfolgen, sehen wir uns gezwungen
die Forderung and das Gericht zu übergeben, wodurch Ihnen weitere
Kosten entstehen würden. Vermeiden Sie dies durch eine
rechtzeitige Zahlung. Zu Ihrer Information teilen wir Ihnen
Folgendes mit: Seit dem 01.01.2008 ist in Deutschland die
Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Der Internetprovider
adsl-........adslplus.ch speichert die IP-Adresse ......... welche bei
der Anmeldung auf der Seite DeutscheDownloads.de übermittelt
wurde. Unter Hinzuziehung des genauen Anmeldezeitpunkts ist es den
Ermittlungsbehörden möglich die Adresse des
Anschlussinhabers festzustellen. Sollte weiterhin kein Zahlungseingang
erfolgen, behalten wir uns gerichtliche Schritte vor. Sollten Sie
inzwischen bezahlt haben, betrachten Sie die Aufforderung als
gegenstandslos. Für eventuelle Rückfragen stehen wir
Ihnen gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular auf der
Seite zur Verfügung. Über das Kontaktformular können
wir Ihre Anfragen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte haben Sie
dafür Verständnis, dass Anfragen direkt an die Mailadresse
nicht zugestellt werden können. Mit freundlichen
Grüßen Ihr DeutscheDownloads.de Team
----------------------------------------------------------------------
---- Fu Media GmbH
Eigentlich gehörten diese beiden Seiten auch auf diese Liste.
Wer sich nämlich da registriert kann die wirklichen Preise
für eine Teilnahme praktisch erst nach erfolgter Anmeldung sehen.
Kommt hinzu, dass beide Seiten eine automatische Verlängerung
umsetzen, ohne dies klar und deutlich hervorzuheben. Bei Elitepartner
ist es bei Verpassen einer sog. Kündigung gerade mal die doppelte
Zeit für welche man sich ursprünglich entschieden hat.
Parship deckt das gar noch mit Bestimmungen in den AGB's ab.
Vermeintlich. Es gibt einen interessanten Artikel dazu im
Tagesanzeiger Rubrik Sozial& Sicher von Montag, 18.April 2011, von
Andrea Fischer "Am besten das Abo sofort wieder kündigen". Danach
sind gemäss Aussagen verschiedener Rechtsexperten gerade solche
Internetverträge ungültig: ta_20110418_0_0_40ges.pdf.
Insbesonder auch deshalb, weil es sich bei diesen beiden Plattformen
um Partnerschaftsvermittlungen handelt: Nach hiesigem Recht sind
Partnervermittlungsverträge nur gültig, wenn sie schriftlich
abgefasst und eigenhändig unterschrieben sind. Ebenso wenig
können sich ausländische Firmen in den AGB's darauf berufen,
es gelte das Recht des Firmenstandortes. Schweizer Konsumenten
dürfen vor einem Schweizer Gericht gegenüber den im Ausland
beheimateten Firmen das Schweizer Recht geltend machen. So regeln es
internationale Übereinkommen und Schweizer Gesetze. Dennoch
versuchen diese Firmen Druck auszuüben und beauftragen
Inkasso-Büros... Die vorstehenden Empfehlungen sind sehr
hilfreich. Wenn man schon beitritt, dann also umgehend zum
nächsten Termin kündigen, oder auch ein kleiner Trick -
geben Sie als Adressen eine Postfachadresse bekannt. Es wird einem
Inkassobüro nicht gelingen, das Postgeheimnis zu löchern,
weil die Inhaberadresse nicht bekannt gemacht wird. Somit ist auch
eine Zustellung oder die Ausfertigung einer Betreibung
unmöglich....