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Jahresrenditen bis zu 29,5 Prozent stellt die Merkur Allfinanz in Aussicht. Doch deren Geschäft mit tschechischen Immobilien und nicht kotierten Firmen ist extrem spekulativ.
Mit «attraktiven Renditen bei tiefem Risiko» lockt die Ruspa Capital AG in Schaffhausen zum Kauf von Genussscheinen (siehe unten) der Merkur Allfinanz in Stuttgart. Immobilien in Tschechien und Direktanlagen bei schweizerischen und deutschen Kleinfirmen – sogenannte Private Equity – sollen Jahresrenditen von 17,5 bis 29,5 Prozent bringen. Hinzu sollen jährlich bis zu 20 Prozent Überschussdividenden kommen.
Ob auch nur die Basisdividende ausbezahlt wird, ist aber fraglich. Denn der tschechische Liegenschaftsmarkt ist stark eingebrochen. Und Private Equity sind hochspekulative Anlagen. Martin Leu von Merkur Allfinanz bestreitet, dass tschechische Immobilien und Direktanlagen in nicht börsenkotierte Unternehmen risikoreich seien: «Die Merkur verdient mindestens so viel Vertrauen wie die staatlich bewilligten Raubritter!», kontert er. Erfolgszahlen könne er jedoch nicht ausweisen, da die Genussscheine erst seit Dezember 2008 vertrieben würden.
Vorzeitiger Verkauf mit Fallstricken
Dies allerdings nicht in der Schweiz, behauptet Leu. Denn «das Produkt ist dort nicht zum Vertrieb gemeldet», schreibt er. Trotzdem bietet sein Geschäftspartner Dominik Kaufmann von der Ruspa Capital AG die Genussscheine auch Schweizern an. Dazu Stellung nehmen will er nicht. Und Anfragen leitet er an Leu weiter. Dies erstaunt, denn laut der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma braucht es für den Vertrieb keine Bewilligung.
Geregelten Handel gibt es nicht
Das schlechte Gewissen rührt wohl anderswo her: Wer die Genussscheine gekauft hat, dürfte grösste Probleme haben, sie wieder loszuwerden. Einen geregelten Handel dafür gibt es nicht. Wer vor Ablauf der minimal auf drei bis zehn Jahre festgelegten Kündigungsfrist verkaufen will, muss «selbst einen Käufer finden oder uns das Papier mit einem entsprechenden Abschlag anbieten», sagt Leu.
Was sind Genussscheine?
Genussscheine sind Beteiligungspapiere, die ihren Eigentümern die in den Statuten umschriebenen Vermögensrechte (zum Beispiel Anteil am Reingewinn, Anspruch auf das Liquidationsergebnis oder ein Bezugsrecht auf neue Aktien), aber keine Mitgliedschaftsrechte beziehungsweise ein Stimmrecht an der Generalversammlung gewähren. Die Gründe für die Ausgabe von Genussscheinen sind verschieden: Bei Sanierungen können Gläubiger für ihren Forderungsverzicht Genussscheine erhalten – oder Aktionäre für einen Kapitalschnitt, also eine Kapitalherabsetzung. Der Schein wird auch als Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung eingesetzt.
23. Mai 2009 | Fredy Hämmerli
